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Sicherheit und Gesundheit in der Landwirtschaft

Sicherheit und Gesundheit in der Landwirtschaft

Der Bundesrat hat am 29. Oktober 2003 seinen Bericht über die von der
Internationalen Arbeitskonferenz (IAK) in den Jahren 2001 und 2002
genehmigten Instrumente verabschiedet. Der Bericht prüft ein
Übereinkommen über die Sicherheit und die Gesundheit in der
Landwirtschaft sowie ein Protokoll zu einem IAO-Übereinkommen über die
Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer. Der Bericht kommt zum
Schluss, dass die beiden internationalen Instrumente nicht mit der
schweizerischen Gesetzgebung vereinbar sind und deshalb nicht
ratifiziert werden können.

Das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über
die Sicherheit und die Gesundheit in der Landwirtschaft sowie die
ergänzende Empfehlung streben Verbesserungen des Arbeitsschutzes in
diesem Bereich an. Dieses Übereinkommen umfasst auch die selbständig
Erwerbenden. In der Schweiz fallen allerdings selbständig Erwerbende -
also praktisch der gesamte Bereich der Landwirtschaft - nicht in den
Anwendungsbereich der Gesetzgebung über den Schutz am Arbeitsplatz
(ArG; UVG). Der Bericht analysiert ausserdem ein Protokoll zu einem von
der Schweiz nicht ratifizierten IAO-Übereinkommen über die Sicherheit
und die Gesundheit der Arbeitnehmer.

Der bundesrätliche Bericht kommt demzufolge zum Schluss, dass die
beiden internationalen Instrumente nicht mit der schweizerischen
Gesetzgebung vereinbar sind, und von der Schweiz nicht ratifiziert
werden können. Der Bericht wird dem Parlament im Frühling 2004 zur
Kenntnisnahme vorgelegt werden.

Die Dreigliedrige Eidgenössische Kommission für Angelegenheiten der IAO
wurde konsultiert und hat vom Bericht Kenntnis genommen. Die
Kommission, welche sich aus VertreterInnen der Sozialpartner sowie der
Bundesverwaltung zusammensetzt, sieht als Haupthindernis für eine
Ratifikation des genannten Übereinkommens ebenfalls dessen
Anwendungsbereich, der selbständig Erwerbende in der Landwirtschaft
miteinschliesst. Die Gewerkschaften plädieren dennoch für eine
Ratifizierung des Übereinkommens.

Jean-Jacques Elmiger,
 seco,
 Internationale Arbeitsfragen,
 Tel. 031 322 28 87