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WEF: Unterstützung für die Polizei des Kantons Graubünden

3003 Bern, 29. Oktober 2003

Medieninformation

World Economic Forum Davos 2004

WEF: Unterstützung für die Polizei des Kantons Graubünden

Der Bundesrat hat beschlossen, die zivilen Behörden während des World
Economic Forums WEF vom 21. bis 25. Januar 2004 mit bis höchstens 6'500
Armeeangehörigen im Assistenzdienst zu unterstützen. Kommandant der
subsidiär eingesetzten Bodentruppen wird Brigadier Fritz Lier. Die
Luftstreitkräfte kommandiert Divisionär Max Gygax.
Der Bundesrat hat sich weiter mit dem Gesuch des Bündner Regierungsrats um
Unterstützung durch einen interkantonalen Polizeieinsatz (IKAPOL) befasst.
Der Bundesrat erachtet das Gesuch als begründet. Er lädt deshalb alle
anderen Kantonsregierungen ein, dem Gesuch zu entsprechen und dem Kanton
Graubünden die benötigten Polizeikräfte zur Verfügung zu stellen.

Vom 21. bis 25. Januar 2004 findet in Davos das "World Economic Forum 2004"
(WEF 04) statt. Die Bündner Regierung ersuchte den Bundesrat am 11. Juli
2003 um Unterstützung für die sichere Durchführung des WEF 04. Der Bundesrat
hat am 28. Juni 2000 das WEF auf Grund seiner Bedeutung für die Schweiz als
ausserordentliches Ereignis qualifiziert. An dieser Einschätzung hat sich
nichts geändert.

Für das WEF 04 besteht grundsätzlich das Risiko der Beeinträchtigung der
inneren Sicherheit in Form von gewalttätigen Demonstrationen verbunden mit
Plünderungen, von Angriffen auf Personen, Sabotageaktionen oder
Terroranschlägen. Die Bündner Polizeikräfte reichen - selbst bei einer
Verstärkung durch andere Polizeikorps - nicht aus, die Sicherheit des WEF 04
zu garantieren. Deshalb sind die rechtlichen Voraussetzungen für einen
Assistenzdiensteinsatz der Armee erfüllt. Gemäss dem Prinzip der
Subsidiarität liegt die Einsatzverantwortung bei den zivilen Behörden.

Weil mehr als 2000 Angehörige der Armee (AdA) zum Einsatz kommen, muss die
Bundesversammlung über den bevorstehenden Einsatz entscheiden. Der
Assistenzdiensteinsatz dauert längstens vom 18. bis 27. Januar 2004. Es
werden Berufs- und Milizformationen im Assistenzdienst bis zu einem
Maximalbestand von 6500 AdA eingesetzt. Während des WEF 04 wird analog zum
WEF 03 die Benützung des schweizerischen Luftraumes über der Region Davos
eingeschränkt.

Der Bund beteiligt sich wie bis anhin mit 80 Prozent an den Kosten des
Zusatzdispositivs zugunsten völkerrechtlich geschützter Personen. Der Anteil
des Bundes begrenzt sich dabei auf 3/8 der kreditwirksamen Kosten des
Kantons Graubünden. Er beläuft sich für die Jahre 2004 bis 2006 auf maximal
3 Mio. Franken pro Jahr. Der Bundesrat bestätigte am 21. Mai 2003 ein
Kostendach von acht Millionen Franken.

Die Kosten der vom VBS zu erbringenden subsidiären Leistungen können
aufgrund von Erfahrungswerten anlässlich des WEF 03 auf rund 18 Mio. Franken
beziffert werden. Der effektive Mehraufwand - das heisst der Mehraufwand im
Vergleich zu einem "normalen" Ausbildungs-Wiederholungskurs, welche die
zugunsten des WEF 04 eingesetzten Formationen im Jahr 2004 leisten müssten -
kann mit knapp einer Million Franken beziffert werden. Das VBS geht davon
aus, dass seine Aufwendungen im Rahmen der bewilligten Kredite
voraussichtlich aufgefangen werden können.

Der Bund ist zum einen für den Schutz der völkerrechtlich geschützten
Personen (Staatsoberhäupter, Regierungschefs, Mitglieder amtierender
Regierungen, Angehörige von Königs- und Fürstenhäusern usw.) zuständig. Zum
andern kümmert er sich um die Koordination der Nachrichtenbeschaffung
und -auswertung. Der Bundesrat hat deshalb das Bundesamt für Polizei
(fedpol.ch) mit der Führung des nationalen Nachrichtenverbundes beauftragt.

Der Einsatz der ausserkantonalen Polizeikräfte soll vom 19. bis zum 25.
Januar 2004 dauern. Die Frage, welcher Kanton wie viele Kräfte einsendet,
sowie die Frage der finanziellen Abgeltung dafür, regelt der Kanton
Graubünden direkt mit den beteiligten Kantonen.

EIDG. DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG, BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
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EIDG. JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
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