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Totalrevision der Verordnung über die Territorialen Aufgaben der Armee

3003 Bern, 29. Oktober 2003

Medieninformation

Totalrevision der Verordnung über die Territorialen Aufgaben der Armee

Der Bundesrat hat die Verordnung über die Territorialen Aufgaben der Armee
(VTA) verabschiedet. Sie tritt am 1. Januar 2004 in Kraft.

Die im letzten Jahr begonnenen Umstrukturierungen im Hinblick auf die Armee
XXI werden nun umgesetzt. Infolge der neuen Strukturen, Bezeichnungen und
Prozesse in der Armee XXI musste die VTA vollständig angepasst werden.

Sie umschreibt die Aufgaben und Verantwortlichkeiten generell wie auch die
drei territorialdienstlichen Fachbereiche:
Schutz von zivilen Objekten zur Sicherstellung existenzieller Bedürfnisse;
Militärisch bedingte Massnahmen auf dem Gebiet der Energiewirtschaft;
Militärischer Betreuungsdienst / Unterstützung im Flüchtlingswesen.
Sie bezeichnet ferner die neu definierten Zuständigkeitsräume der vier
Territorialregionen und übernimmt die neuen Termini.

Die Territorialen Aufgaben auf Stufe Armee werden im Führungsstab der Armee
wahrgenommen. Die vier Territorialregionen stellen den permanenten Kontakt
mit den Kantonen sicher und führen in der Regel die laufenden subsidiären
Armeeeinsätze.

EIDG. DEPARTMENT FÜR VERTEIDIGUNG, BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
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