Totalrevision der Verordnung über die militärische Katastrophenhilfe im Inland
3003 Bern, 29. Oktober 2003
Pressemitteilung
Totalrevision der Verordnung über die militärische Katastrophenhilfe im
Inland
Der Bundesrat hat die total revidierte Verordnung über die militärische
Katastrophenhilfe im Inland verabschiedet. Sie tritt am 1. Januar 2004 in
Kraft.
Die bereits im letzten Jahr begonnenen Umstrukturierungen im Hinblick auf
die Armee XXI werden nun umgesetzt. Infolge der neuen Strukturen,
Bezeichnungen und Prozesse in der Armee XXI muss die obengenannte Verordnung
angepasst werden.
Die Verordnung über die militärische Katastrophenhilfe im Inland
berücksichtigt vollumfänglich die neuen Zuständigkeiten der Armee XXI und
übernimmt die neuen Termini der Organisationseinheiten.
Der Führungsstab der Armee erhält im Sinne der einsatzorientierten Armee
eine noch zentralere Rolle in der Koordination der Einsätze. Die Mittel der
Luftwaffe werden neu einsatzunterstellt.
Ferner wird der Aufhebung der Territorialdivisionen- und brigaden durch die
Schaffung von vier Territorialregionen in der Verordnung Rechnung getragen.
EIDG. DEPARTMENT FÜR VERTEIDIGUNG, BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
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