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Besserer Schutz für Amphibien und Auen

Medienmitteilung

Besserer Schutz für Amphibien und Auen

Der Bundesrat hat die Bundesinventare zum Schutz der Amphibienlaichgebiete
sowie der Auengebiete von nationaler Bedeutung ergänzt. 72 neue
Amphibienlaichgebiete und 55 neue Auengebiete sind definitiv bundesrechtlich
geschützt.

Die alarmierende Lage der Amphibien (95% der Arten auf der Roten Liste) und
der Auen (90% Verlust im letzten Jahrhundert) mit ihrer sehr hohen
Artenvielfalt zeigt die Dringlichkeit von Schutzmassnahmen. Geschützte
Gebiete sollen gefährdeten Arten den für ihr Überleben notwendigen
Lebensraum sichern.

72 neue Amphibienlaichgebiete

Jetzt ist das Inventar der Amphibienlaichgebiete mit einer zweiten Serie von
72 Objekten ergänzt worden. Der grösste Zuwachs erfolgte in den Kantonen
Bern und Thurgau. Neue national bedeutende Gebiete findet man in
Agglomerationsnähe (z.B. die "Wehrliau" an der Aare in Muri bei Bern), wie
auch auf Alpen (z.B. auf der grossen Scheidegg). Auch die militärisch
genutzte Thuner-Allmend ist nun bundesrechtlich geschützt. Mit dieser
Erweiterung des Inventars befinden sich rund 770 Amphibienlaichgebiete unter
nationalem Schutz. Weitere noch nicht definitiv bereinigte Objekte werden
Gegenstand der dritten und voraussichtlich letzten Serie sein.

55 neue Auengebiete

Auch das Aueninventar wurde erweitert: Hier handelt es sich um eine zweite
Ergänzung, basierend auf einer systematischen Überprüfung des Inventars in
den Gebieten unterhalb der Waldgrenze (Tieflagen-Auen) mit Schwerpunkt auf
den Gebieten zwischen 800 und 1800 Meter. Es konnten 55 neue Objekte ins
Inventar aufgenommen werden. Damit nähert sich dieses Inventar dem
angestrebten Ziel, möglichst alle wichtigsten Auengebiete der Schweiz unter
nationalen Schutz zu stellen.

Kantone erarbeiten Schutz- und Pflegepläne

Die Aufnahme eines Gebietes in ein Bundesinventar bedeutet nicht das Verbot
jeglicher menschlicher Aktivitäten. Jedoch soll die landwirtschaftliche und
touristische Nutzung so geschehen, dass auch die Natur zu ihrem Recht kommt
und die Artenvielfalt langfristig erhalten werden kann. Die Ergänzung der
beiden Inventare wurde in Absprache mit den kantonalen
Naturschutzfachstellen (Amphibien), bzw. mittels Vernehmlassung (Auen)
vorgenommen. Die Kantone erarbeiten Schutz- und Pflegepläne und regeln
Nutzungen mittels Vereinbarungen mit den Bewirtschaftern. Zudem müssen
regionale und lokale Schutzgebiete das grobe nationale Netz verfeinern. Für
Pflege- und Aufwertungsmassnahmen im Auen- und Amphibienschutz zahlt der
Bund jährlich 4 bis 5 Millionen Franken an die Kantone.

Bern, 29. Oktober 2003

      UVEK Eidgenössisches Departement für
      Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

      Presse- und Informationsdienst

Auskünfte:       Amphibienlaichgebiete-Inventar: Erich Kohli, BUWAL,
Abteilung Natur und Landschaft, Tel. 031 322 68 66

                        Aueninventar: Béatrice Werffeli, BUWAL, Abteilung
Natur und Landschaft, Tel. 031 322 93 67

Internet:           Die detaillierten Listen der beiden Inventare sind zu
finden unter:
http://www.umwelt-schweiz.ch/buwal/de/medien/presse/artikel/20031022/01039/i
ndex.html

Beilagen:         -Auenverordnung

-Amphibienlaichgebiete-Verordnung