Verordnung über die Alarmformationen aufgehoben
3003 Bern, 29. Oktober 2003
Medieninformation
Verordnung über die Alarmformationen aufgehoben
Der Bundesrat hat die Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die
Alarmformationen auf den 1. Januar 2004 aufgehoben.
Mit der Armeereform "A 95" waren die Alarmformationen geschaffen worden. Es
handelte sich um spezielle Formationen, die innert weniger Stunden
aufgeboten werden konnten. Deren Aufgabe bestand insbesondere darin, bei
entsprechender Bedrohungslage die Bewachung von Flughäfen und wichtigen
Führungseinrichtungen sicherzustellen.
Mit der Armee XXI stellt sich die Ausgangslage anders dar. Dank dem
modularen Aufbau der Armee ist der rasche Einsatz von lage- und
auftragsgerecht zusammengestellten Verbänden einfacher zu realisieren. Zudem
sind dank Berufsformationen, Zeitmilitär und Durchdienern beträchtliche
Ressourcen für kurzfristige Einsätze gegeben.
Demnach erübrigt sich die Aufrechterhaltung spezifischer Alarmformationen,
deren Einsatz ja zudem relativ eng räumlich definiert war. Mit der Aufhebung
der Alarmformationen per 1. Januar 2004 kann auch die entsprechende
Verordnung ersatzlos aufgehoben werden.
EIDG. DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG, BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
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