Sowohl das Kantonsreferendum als auch das Volksreferendum gegen das Bundesgesetz vom 20. Juni 2003 über die Aenderung von Erlassen im Bereich der Ehe- und Familienbesteuerung, der Wohneigentumsbesteuerung und der Stempelabgaben sind formell zustande gekommen.
Wie die Bundeskanzlei mitteilt, konnten beim Volksreferendum von den am 9. Oktober 2003 eingereichten 58'699 Unterschriften 57'658 als gültig anerkannt werden.
Das Kantonsreferendum wurde von den 11 Kantonen Bern, Obwalden, Glarus, Solothurn, Basel-Stadt, Schaffhausen, St. Gallen, Graubünden, Waadt, Wallis und Jura unterstützt. Damit ist zum ersten Mal seit Bestehen des Instituts (1874) ein Kantonsreferendum formell zustande gekommen.
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