Bern,
24.10.2003. Die Delegation des „Europäischen Ausschusses zur Verhütung von
Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe“ hat am
Freitag ihren Besuch in der Schweiz abgeschlossen. Erwartungsgemäss machte die
Delegation keine Beobachtungen, die auf die Anwendung von Folter oder auf
schwerwiegende Misshandlungen in den besuchten Einrichtungen und Orten
schliessen lassen.
Während
fünf Tagen besuchte die fünfköpfige Delegation des Anti-Folter-Ausschusses das
Ausschaffungsgefängnis am Flughafen Kloten im Kanton Zürich. Zudem untersuchte
sie das Prozedere der Ausschaffungen und konnte dabei die eigens herausgegebenen
Normen zur Ausweisung auf dem Luftweg überprüfen. Wie die Delegation am Freitag
in Bern Vertretern des Bundes und des besuchten Kantons mitteilte, hat sie bei
ihrem Besuch keine Anzeichen von Folter oder schwerwiegender Misshandlungen
festgestellt. Der Anti-Folter-Ausschuss verfasst nun zuhanden des Bundesrates
einen Bericht über die Verhältnisse, die er in den besuchten Einrichtungen und
Orten angetroffen hat. Darin werden auch Empfehlungen zur Verbesserung der
Bedingungen des Freiheitsentzuges enthalten sein.
Empfehlungen
werden ernst genommen
Wie
Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold, Vorsteherin des Eidg. Justiz- und
Polizeidepartements (EJPD), bereits zu Beginn des Besuches in Bern versicherte,
nimmt der Bundesrat die Kritik, Bemerkungen und Empfehlungen des
Anti-Folter-Ausschusses ernst. Die Delegation bestätigte, dass seit ihrem
letzten Besuch insbesondere bei der Ausweisung von Ausländern auf dem Luftweg
bedeutende Fortschritte erzielt worden sind.
Der Ausschuss stützt sich auf das
durch schweizerische Initiative zustande gekommene „Europäische Übereinkommen
zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder
Strafe“. Das Übereinkommen ist von 44 der 45 Mitgliedstaaten des Europarates
ratifiziert worden; für die Schweiz ist es am 1. Februar 1989 in Kraft
getreten. Der Anti-Folter-Ausschuss setzt sich aus Juristen, Ärzten,
Spezialisten des Strafvollzugs und anderen Experten zusammen und hat seinen Sitz
in Strassburg. Er organisiert in eigener Kompetenz regelmässig Besuche in den
Mitgliedstaaten; die Schweiz hat er bereits 1991, 1996 und 2001 besucht. Der
Ausschuss versteht sich nicht als Ankläger, sondern will durch eine gute
Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden des besuchten Staates die
Bedingungen des Freiheitsentzuges verbessern, wo dies nötig
ist.
Weitere Auskünfte:
Priska Schürmann, Chefin der
Sektion Straf- und Massnahmenvollzug, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 / 322 41
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