Ebenfalls Thema der heutigen Bundesratssitzung waren die bilateralen Verhandlungen II: Der Bundesrat verschaffte sich anhand einer Auslegeordnung eine Übersicht über den Stand der Bilateralen II und besprach das weitere Vorgehen auch im Hinblick auf ein allfälliges späteres Treffen mit der EU auf hoher politischer Ebene.
Die Bilateralen II befinden
sich in der Schlussphase.
Unter den noch offenen
Fragen sind zwei für die Schweiz von zentraler
Bedeutung:
Es geht einerseits um die
Frage, ob und in welchem Ausmass die Schweiz für Delikte im Bereich der
indirekten Steuern (wie Zölle, Mehrwertsteuer, besondere Verbrauchersteuer auf
Tabak und Alkohol) eine Ausdehnung der Amts- und Rechtshilfe vornehmen
kann.
Andererseits geht es um die
Frage der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der „Geldwäscherei“ im
Betrugsbekämpfungsdossier.
Aus Schweizer Sicht
zeichnen sich Lösungsoptionen ab.
Der Bundesrat hat
bekräftigt, dass ein formeller Abschluss bereits reifer Dossiers erst in Frage
kommt, wenn in allen Bereichen eine befriedigende Lösung gefunden wird. Ziel der
Schweiz ist ein ausgewogenes Gesamtergebnis der Bilateralen II, das die
legitimen Interessen beider Parteien
berücksichtigt.
Ebenfalls ist für die
Schweiz selbstverständlich, dass in den beiden letzten noch offenen Punkten
kohärente Lösungen gefunden werden müssen, d.h. Lösungen, die nicht im
Widerspruch zur bereits erzielten Einigung im Dossier Zinsbesteuerung stehen.
Das heisst, dass das Bankgeheimnis gewahrt bleiben
soll.
Der Vizekanzler und
Bundesratssprecher
Achille Casanova
Bern, 22. Oktober 2003