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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Bilaterale II – Mündliche Information durch den Bundesratssprecher

Ebenfalls Thema der heutigen Bundesratssitzung waren die bilateralen Verhandlungen II: Der Bundesrat verschaffte sich anhand einer Auslegeordnung eine Übersicht über den Stand der Bilateralen II und besprach das weitere Vorgehen auch im Hinblick auf ein allfälliges späteres Treffen mit der EU auf hoher politischer Ebene.

Die Bilateralen II befinden sich in der Schlussphase.

Unter den noch offenen Fragen sind zwei für die Schweiz von zentraler Bedeutung:

Es geht einerseits um die Frage, ob und in welchem Ausmass die Schweiz für Delikte im Bereich der indirekten Steuern (wie Zölle, Mehrwertsteuer, besondere Verbrauchersteuer auf Tabak und Alkohol) eine Ausdehnung der Amts- und Rechtshilfe vornehmen kann.

Andererseits geht es um die Frage der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der „Geldwäscherei“ im Betrugsbekämpfungsdossier.

Aus Schweizer Sicht zeichnen sich Lösungsoptionen ab.

Der Bundesrat hat bekräftigt, dass ein formeller Abschluss bereits reifer Dossiers erst in Frage kommt, wenn in allen Bereichen eine befriedigende Lösung gefunden wird. Ziel der Schweiz ist ein ausgewogenes Gesamtergebnis der Bilateralen II, das die legitimen Interessen beider Parteien berücksichtigt.

Ebenfalls ist für die Schweiz selbstverständlich, dass in den beiden letzten noch offenen Punkten kohärente Lösungen gefunden werden müssen, d.h. Lösungen, die nicht im Widerspruch zur bereits erzielten Einigung im Dossier Zinsbesteuerung stehen. Das heisst, dass das Bankgeheimnis gewahrt bleiben soll.

Der Vizekanzler und Bundesratssprecher

Achille Casanova

Bern, 22. Oktober 2003