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Verordnung über die Verwaltung der Armee der A XXI angepasst

3003 Bern, 22. Oktober 2003

Medieninformation

Verordnung über die Verwaltung der Armee der A XXI angepasst

Der Bundesrat hat die Verordnung über die Verwaltung der Armee (VVA) der
Armee XXI angepasst und auf den 1. Januar 2004 in Kraft gesetzt.

Neben sprachlichen Änderungen - Offiziersaspiranten heissen künftig
Offiziersanwärter - wird u.a. die Soldskala den neuen Unteroffiziersgraden
angepasst. So beträgt beispielsweise der Tagessold eines Hauptadjutanten Fr.
11.50, jener eines Oberwachtmeisters Fr. 8.50 (im Vergleich:
Adjutantunteroffizier Fr. 10.00, Wachtmeister Fr. 8.00).

Um die mit dem Projekt "Verpflegung XXI" beabsichtigten Einsparungen zu
realisieren, wird die Lieferung von Lebensmitteln auf Waffenplätze neu
geregelt. Für diese Lieferungen erlässt die Logistikbasis der Armee
allgemeine Kaufbedingungen, die für die Truppe beim Abschluss von Verträgen
verbindlich sind.

Schliesslich wird auch das militärische Schadenwesen neu geregelt. Die
Schatzungskommissionen unter der Oberaufsicht des Oberfeldkommissärs werden
aufgehoben. Deren Aufgaben werden zusammen mit denjenigen des heutigen
Oberfeldkommissariats und Teilaufgaben der Eidg. Fahrzeugkontrolle in das
neue "Schadenzentrum VBS" überführt.

EIDG. DEPARTMENT FÜR VERTEIDIGUNG,
BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
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