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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Flankierende Massnahmen zum freien Personenverkehr

Flankierende Massnahmen zum freien Personenverkehr

In seiner Sitzung vom 22. Oktober 2003 hat der Bundesrat die im Rahmen
der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr vorgesehene
tripartite Kommission des Bundes eingesetzt und deren Mitglieder
gewählt. Präsident der Kommission ist Jean-Luc Nordmann, Direktor der
Direktion für Arbeit im Staatssekretariat für Wirtschaft (seco).

Die flankierenden Massnahmen haben zum Ziel, ein allfälliges
Lohndumping als Folge der Freizügigkeit im Personenverkehr mit der EU
zu bekämpfen bzw. zu verhindern. Sie sehen für alle Kantone und den
Bund die Pflicht vor, eine tripartite Kommission einzusetzen, welche
sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeberverbände, der
Arbeitnehmerverbände und des Staates zusammensetzt. Diese Kommissionen
spielen eine zentrale Rolle im Rahmen der flankierenden Massnahmen, da
ihnen die Aufgabe zufällt, die Entwicklung des Arbeitsmarkts zu
beobachten, Missbräuche festzustellen und gegebenenfalls den
politischen Behörden Massnahmen vorzuschlagen (erleichterte
Allgemeinverbindlicherklärung eines Gesamtarbeitsvertrages oder Erlass
eines Normalarbeitsvertrages mit verbindlichen Mindestlöhnen für die
betreffende Branche). Auf Bundesebene übernimmt die tripartite
Kommission zudem die wichtige Rolle der Koordination.
Die tripartite Kommission des Bundes für die flankierenden Massnahmen
setzt sich zusammen aus:
4 Vertreterinnen oder Vertretern des Bundes und 2 der Kantone 6
Vertreterinnen oder Vertretern der Arbeitgeberverbände: Schweizerischer
Arbeitgeberverband, Schweizerischer Gewerbeverband, Fédération des
entreprises romandes, Schweizerischer Bauernverband, Schweizerischer
Baumeisterverband und Gastrosuisse 6 Vertreterinnen oder Vertretern der
Arbeitnehmerorganisationen: Schweizerischer Gewerk-schaftsbund,
Travail.suisse, Gewerkschaft Bau und Industrie, Gewerkschaft Industrie,
Gewerbe, Dienstleistungen, Kaufmännischer Verband Schweiz, Hotel &
Gastro Union
Die Auswahl der vertretenen Branchen und Organisationen wurde gemäss
den Bestimmungen der Verordnung vom 21. Mai 2003 über die in die
Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
(Repräsentativität der meistbetroffenen Organisationen und
Wirtschaftsbranchen) und nach einer Vernehmlassung bei den
interessierten Kreisen vorgenommen.

Die Ernennung der Mitglieder der tripartiten Kommission des Bundes
tritt per sofort in Kraft. Bis zum Inkrafttreten der flankierenden
Massnahmen am 1. Juni 2004, wird die Kommission verschiedene
Vorbereitungsarbeiten erledigen sowie ein Ausführungsregelement
erlassen.

Daniel Veuve,
 seco,
 Ressort Arbeitsbeziehungen,
 Tel. 031 322 29 31