Die jährlichen Kontingente für Arbeitskräfte aus dem EU/EFTA-Raum sind in den bilateralen Abkommen mit der EU/EFTA festgelegt. Über die Höchstzahlen für Drittstaatsangehörige entscheidet weiterhin der Bundesrat im Rahmen der Ausländerregelung (BVO).
Für die
neue Kontingentsperiode hat der Bundesrat erneut 4000 erstmalige Bewilligungen
für Jahresaufenthalter und 5000 Bewilligungen für Kurzaufenthalter freigegeben.
Die Hälfte dieser Einheiten wird nach dem bisherigen Verteilschlüssel unter den
Kantonen aufgeteilt. Die andere Hälfte der Kontingente wird über das IMES
(Bundesamt für Zuwanderung, Integration und Auswanderung) vergeben. Auf diese
Weise können die gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz im Ausgleich
unter den Kantonen berücksichtigt werden.
Bisherige Kontingentsbeanspruchung
Die
bisherige Kontingentsbeanspruchung für Drittstaatsangehörige verlief im Einklang
mit der Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt. So ist denn auch die Nachfrage
gegenüber der Vorjahresperiode tiefer ausgefallen. Für das ganze Jahr dürfte die
Zahl der erteilten Bewilligungen für Jahresaufenthalter und Kurzaufenthalter
auch dieses Jahr nicht ausgeschöpft werden. Diese Bewilligungen gehen
hauptsächlich an gut und hoch qualifizierte
Personen.
Weitere
Auskünfte:
Kurt Rohner, Sektion Arbeitskräfte und Einwanderung, IMES,
031 322 28 88