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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Bern, 22.10.2003. Der Bundesrat hat heute die Höchstzahlen für die Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte aus Nicht-EU/EFTA-Staaten festgelegt. Sie werden auf dem bisherigen Niveau belassen und gelten für das Kontingentsjahr vom 1. November 2003 bis zum 31. Oktober 2004.

 

Die jährlichen Kontingente für Arbeitskräfte aus dem EU/EFTA-Raum sind in den bilateralen Abkommen mit der EU/EFTA festgelegt. Über die Höchstzahlen für Drittstaatsangehörige entscheidet weiterhin der Bundesrat im Rahmen der Ausländerregelung (BVO).

 

Für die neue Kontingentsperiode hat der Bundesrat erneut 4000 erstmalige Bewilligungen für Jahresaufenthalter und 5000 Bewilligungen für Kurzaufenthalter freigegeben. Die Hälfte dieser Einheiten wird nach dem bisherigen Verteilschlüssel unter den Kantonen aufgeteilt. Die andere Hälfte der Kontingente wird über das IMES (Bundesamt für Zuwanderung, Integration und Auswanderung) vergeben. Auf diese Weise können die gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz im Ausgleich unter den Kantonen berücksichtigt werden.

 

Bisherige Kontingentsbeanspruchung

 

Die bisherige Kontingentsbeanspruchung für Drittstaatsangehörige verlief im Einklang mit der Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt. So ist denn auch die Nachfrage gegenüber der Vorjahresperiode tiefer ausgefallen. Für das ganze Jahr dürfte die Zahl der erteilten Bewilligungen für Jahresaufenthalter und Kurzaufenthalter auch dieses Jahr nicht ausgeschöpft werden. Diese Bewilligungen gehen hauptsächlich an gut und hoch qualifizierte Personen.

 

Weitere Auskünfte:

Kurt Rohner, Sektion Arbeitskräfte und Einwanderung, IMES,

031 322 28 88