Voraussetzungen für die Befreiung von
der Visumpflicht sind ein gültiger Reisepass und die Absicht, sich weniger als
90 Tage innerhalb von sechs Monaten im anderen Vertragsstaat aufzuhalten und
keiner Erwerbstätigkeit nachzugehen.
Zudem hat die Schweiz seit 1996 ein
Rückübernahmeabkommen mit Bulgarien, das die gegenseitige Rückübernahme der
Staatsangehörigen gewährleistet.
In der Europäischen Union sind
bulgarische Staatsangehörigen seit April 2001 von der Visumpflicht befreit. Für
die Schweiz erfolgt mit der Unterzeichnung des Abkommens ein weiterer Schritt in
Richtung Harmonisierung der Visumpolitik zwischen der Schweiz und der
Europäischen Union.
Die Unterzeichnung des bilateralen
Abkommens wird zwischen dem bulgarischen Präsidenten Georgi Parwanow und
Bundespräsident Pascal Couchepin
anlässlich des Besuches vom 29. Oktober bis 1. November 2003 in Bulgarien
erfolgen.
Weitere
Auskünfte:
Peter Zimmermann, Sektion Visa und
Grenzkontrolle, IMES, 031 325 95
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