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Raschere Publikation von Untersuchungsberichten zu Flugunfällen

Medienmitteilung

Raschere Publikation von Untersuchungsberichten zu Flugunfällen

Berichte des Büros für Flugunfalluntersuchungen werden neu in jedem Fall
veröffentlicht. Allfällige Entscheide der Eidgenössischen
Flugunfallkommission (EFUK) müssen künftig nicht mehr abgewartet werden. Der
Bundesrat hat eine entsprechende Verordnungsänderung beschlossen. Damit
wurde eine wichtige Expertenempfehlung aus dem im letzten Sommer
veröffentlichten Luftsicherheitsbericht des niederländischen NLR-Instituts
umgesetzt.

Nach der heute geltenden Regelung in der Verordnung über die Untersuchung
von Flugunfällen und schweren Vorfällen erstellt das Büro für
Flugunfalluntersuchungen (BFU) einen Untersuchungsbericht. Betroffene können
die EFUK anrufen, wenn sie mit dem Bericht des BFU nicht einverstanden sind.
Veröffentlicht werden erst die Schlussberichte über
Flugunfalluntersuchungen. Dabei handelt es sich um die Berichte der EFUK
oder, wenn die EFUK nicht angerufen wird, um die Berichte des BFU.

Das heutige System kann dann zu Problemen führen, wenn die Überprüfung durch
die EFUK längere Zeit dauert und Erkenntnisse zur Erhöhung der Sicherheit
während dieser Zeit nur eingeschränkt umgesetzt werden. Der Grund dafür ist,
dass die genaueren Umstände und Hintergründe vor der Veröffentlichung des
Berichtes nur den direkt Beteiligten bekannt sind. Dieser Punkt wurde im
Bericht des niederländischen NLR-Instituts über die Sicherheit in der
Schweizerischen Luftfahrt, welche das UVEK in Auftrag gegeben hatte,
unterstrichen. Dies hat das UVEK bewogen, unverzüglich eine entsprechende
Verordnungsänderung an die Hand zu nehmen. Es hat damit auch dem Anliegen
Rechnung tragen können, dass Öffentlichkeit und Medien ein Interesse an der
raschen Bekanntgabe von Untersuchungsergebnissen haben.

Diese Verordnungsänderung ergänzt verschiedene organisatorische und
personelle Massnahmen, die das UVEK aufgrund des NLR-Berichts bereits
getroffen hat.

Bern, 22. Oktober 2003

      UVEK Eidgenössisches Departement für
      Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

      Presse- und Informationsdienst

Auskünfte: Edmund Knutti, Rechtsdienst GS UVEK, Tel. 031 322 55 25

Beilage: Text Verordnungsänderung