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Neue Bundesgerichtssitze: Beteiligungsschlüssel für Aufbaukosten wird gemeinsam erarbeitet


MEDIENMITTEILUNG

Neue Bundesgerichtssitze: Beteiligungsschlüssel für Aufbaukosten wird
gemeinsam erarbeitet

17. Okt 2003 (EFD) An einer lösungsorientierten Aussprache zwischen
Vertretungen des Bundesrates und beider Kantonsregierungen wurde am Mittwoch
der Grundsatz bestätigt, wonach sich die Standortkantone St. Gallen und
Tessin in angemessener Form an den Aufbaukosten für die Sitze der beiden
neuen Bundesgerichte beteiligen werden. Noch liegen die ersten Vorstellungen
auseinander. Anlässlich der Lagebeurteilung konnte jedoch eine gewisse
Annäherung der Positionen erreicht werden. In gemeinsamen Folgearbeiten
sollen noch dieses Jahr die Modalitäten der verschiedenen
Finanzierungsmodelle, darunter auch Kauf- und Mietlösungen vertieft geprüft
und eine Objektivierung der Berechnungsgrundlagen erarbeitet werden. Der
Zeitplan bis zur Inbetriebnahme des Bundesverwaltungsgerichts in St. Gallen
bzw. des Bundesstrafgerichts in Bellinzona lässt dafür genügend Raum, zumal
die baulichen und planerischen Arbeiten weitergeführt werden. Die Kosten für
den Betrieb der neuen Gerichte werden vollumfänglich vom Bund getragen.

Am 21. Juni 2002 hat das Parlament das Bundesgesetz über den Sitz des
Bundesstrafgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts verabschiedet und
darin Bellinzona und St.Gallen als Sitz für die neuen Bundesgerichte
festgelegt. Gleichzeitig ermächtigte es den Bundesrat, mit den
Standortkantonen Tessin und St.Gallen einen Vertrag über die finanzielle
Beteiligung an den Kosten der Errichtung des Bundesstrafgerichts und des
Bundesverwaltungsgerichts abzuschliessen.

Konstruktive Verhandlungen auf Regierungsebene

Anschliessend wurden auf technischer und politischer Ebene die notwendigen
Projektkonkretisierungen und Kostenberechnungen durchgeführt, sowie erste
Verhandlungen für die Finanzierung der Grundstück- und Gebäudekosten
aufgenommen. Gemäss Botschaft zur Sitzerrichtung des Bundesstrafgerichts und
des Bundesverwaltungsgerichts sowie gestützt auf eine Ermächtigung im
Gerichtssitzgesetz erwartet der Bund, dass sich die Standortkantone in
angemessener Weise an den Aufbaukosten (Grundstück, Baukosten) beteiligen.
Nachdem die Liegenschaften in beiden Sitzstädten bestimmt sind und konkrete
Machbarkeitsstudien mit Kostenschätzungen vorliegen, trafen sich am
Mittwoch, 15. Oktober 2003, in Bern je eine Vertretung des Bundesrats
(Bundesrat Kaspar Villiger, Vorsteher des Eidg. Finanzdepartements EFD und
Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold, Vorsteherin des Eidg. Justiz- und
Polizeidepartements EJPD) mit Regierungsvertretungen beider Kantone ( Kanton
St. Gallen: Regierungsrätin Karin Keller-Sutter, Vorsteherin des Justiz- und
Polizeidepartements und Regierungsrat Peter Schönenberger, Vorsteher des
Finanzdepartements; Kanton Tessin: Luigi Pedrazzini, Consigliere di Stato e
Direttore delle Istituzioni) zu einer Verhandlungsrunde über die
Kostenbeteiligung. Die Sitzung verlief in einer konstruktiven Atmosphäre,
wobei die ersten Vorstellungen über die Angemessenheit einer solchen
Kostenbeteiligung vorderhand noch auseinander liegen. Dies betrifft sowohl
die Höhe der Beträge als auch Unklarheiten bezüglich Berechnungsgrundlagen
sowie Referenzpunkte der Angemessenheit. Im Rahmen der Diskussion konnte
jedoch eine gewisse Annäherung der Positionen erreicht werden.

Folgearbeiten noch dieses Jahr

In gemeinsamen Folgearbeiten sollen noch dieses Jahr die Modalitäten der
verschiedenen Finanzierungsmodelle, worunter Kauf- und Mietlösungen vertieft
geprüft und eine Objektivierung der Berechnungsgrundlagen erarbeitet werden.
Während der Kanton Tessin zwei bestehende, ausbaubedürftige Gebäude
anbietet, muss in St. Gallen ein Neubau erstellt werden. Die Modalitäten der
Aufteilung der Grundstück- und Baukosten zwischen Bund und Sitzkantonen
werden in den nächsten Monaten auf Fachebene definiert und anschliessend
erneut auf der politischen Ebene bewertet. Der Zeitplan bis zur
Inbetriebnahme des Bundesverwaltungsgerichts in St. Gallen (2007) und des
Bundesstrafgerichts in Bellinzona lässt für die Folgearbeiten genügend Raum,
zumal die baulichen und planerischen Arbeiten weitergeführt werden. Das
Provisorium in Bellinzona wird wie geplant am 1. April 2004 in Betrieb
genommen. Die Kosten für den Betrieb der neuen Gerichte
(Bundesverwaltungsgericht: 350 - 450 Arbeitsplätze; Bundesstrafgericht: 60 -
90 Arbeitsplätze) werden vollumfänglich vom Bund getragen.

Im Auftrag der Delegationen: Kommunikation Eidg. Finanzdepartement EFD

Weitere Auskünfte:
· Bund: Bernardo Stadelmann, EJPD, Projektleiter Neue Gerichte, 079 777 52
35 / 031 323 77 33
· St. Gallen: Hans-Rudolf Arta, Generalsekretär Justiz- und
Polizeidepartement, 071 229 36 00 (17. Oktober 2003, 10.30 bis 15.00 Uhr)
· Tessin: Giorgio Battaglioni, Direttore della Divisone della Giustizia del
Dipartemento delle Istituzioni, 091 814 32 20

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
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CH-3003 Bern
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