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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Vierter Besuch des Anti-Folter-Ausschusses in der Schweiz

  

Bern, 16.10.2003. Eine fünfköpfige Delegation des „Europäischen Ausschusses zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe“ kommt am 20. Oktober in die Schweiz. Der Besuch wird fünf Tage dauern.

 

Der von Experten und Dolmetschern begleitete Ausschuss besucht Personen, denen auf Grund einer behördlichen Verfügung die Freiheit entzogen ist. Darunter fallen Freiheitsentzüge aus strafrechtlichen, strafprozessrechtlichen, zivil- und verwaltungsrechtlichen sowie militärstrafrechtlichen Gründen. Der Ausschuss ist ermächtigt, mit den Inhaftierten Gespräche ohne Zeugen zu führen. Die Delegation hat angekündigt, das Flughafengefängnis in Kloten zu besichtigen. Der Besuch von weiteren Einrichtungen steht noch nicht fest.

 

Letzter Besuch der Delegation im 2001

 

Der Ausschuss stützt sich auf das durch schweizerische Initiative zustande gekommene „Europäische Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe“. Das Übereinkommen ist von 44 der 45 Mitgliedstaaten des Europarates ratifiziert worden; für die Schweiz ist es am 1. Februar 1989 in Kraft getreten. Der Anti-Folter-Ausschuss setzt sich aus Juristen, Ärzten, Spezialisten des Strafvollzugs und anderen Experten zusammen und hat seinen Sitz in Strassburg. Er organisiert in eigener Kompetenz regelmässig Besuche in den Mitgliedstaaten; die Schweiz hat er bereits 1991, 1996 und 2001 besucht.

 


Bericht mit allfälligen Empfehlungen

 

Nach dem Besuch verfasst der Ausschuss zuhanden des Bundesrates einen Bericht über die Verhältnisse, die er in den besuchten Hafteinrichtungen angetroffen hat. Darin enthalten sind auch allfällige Empfehlungen zur Verbesserung der Haftbedingungen. Der Ausschuss versteht sich nicht als Ankläger, sondern will durch eine gute Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden des besuchten Staates die Haftbedingungen verbessern, wo dies nötig ist. Sein Bericht bleibt deshalb grundsätzlich vertraulich, sofern nicht die Regierung des besuchten Staates selber um dessen Veröffentlichung ersucht.

 

 

Weitere Auskünfte:

Priska Schürmann, Chefin der Sektion Straf- und Massnahmenvollzug, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 / 322 41 71