Bern,
16.10.2003. Eine fünfköpfige Delegation des „Europäischen Ausschusses zur
Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder
Strafe“ kommt am 20. Oktober in die Schweiz. Der Besuch wird fünf Tage
dauern.
Der
von Experten und Dolmetschern begleitete Ausschuss besucht Personen, denen auf
Grund einer behördlichen Verfügung die Freiheit entzogen ist. Darunter fallen
Freiheitsentzüge aus strafrechtlichen, strafprozessrechtlichen, zivil- und
verwaltungsrechtlichen sowie militärstrafrechtlichen Gründen. Der Ausschuss ist
ermächtigt, mit den Inhaftierten Gespräche ohne Zeugen zu führen. Die Delegation
hat angekündigt, das Flughafengefängnis in Kloten zu besichtigen. Der Besuch von
weiteren Einrichtungen steht noch nicht fest.
Letzter
Besuch der Delegation im 2001
Der
Ausschuss stützt sich auf das durch schweizerische Initiative zustande gekommene
„Europäische Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder
erniedrigender Behandlung oder Strafe“. Das Übereinkommen ist von 44 der
45 Mitgliedstaaten des Europarates ratifiziert worden; für die Schweiz ist
es am 1. Februar 1989 in Kraft getreten. Der Anti-Folter-Ausschuss setzt
sich aus Juristen, Ärzten, Spezialisten des Strafvollzugs und anderen Experten
zusammen und hat seinen Sitz in Strassburg. Er organisiert in eigener Kompetenz
regelmässig Besuche in den Mitgliedstaaten; die Schweiz hat er bereits 1991,
1996 und 2001 besucht.
Bericht
mit allfälligen Empfehlungen
Nach dem
Besuch verfasst der Ausschuss zuhanden des Bundesrates einen Bericht über die
Verhältnisse, die er in den besuchten Hafteinrichtungen angetroffen hat. Darin
enthalten sind auch allfällige Empfehlungen zur Verbesserung der
Haftbedingungen. Der Ausschuss versteht sich nicht als Ankläger, sondern will
durch eine gute Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden des besuchten
Staates die Haftbedingungen verbessern, wo dies nötig ist. Sein Bericht bleibt
deshalb grundsätzlich vertraulich, sofern nicht die Regierung des besuchten
Staates selber um dessen Veröffentlichung ersucht.
Weitere
Auskünfte:
Priska
Schürmann, Chefin der Sektion Straf- und Massnahmenvollzug, Bundesamt für
Justiz, Tel. 031 / 322 41
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