Bern,
16.10.2003. Der Bundesrat hat am Mittwoch entschieden, dem Parlament den Verzicht auf die
dringliche Inkraftsetzung der Entlastungsmassnahmen im Asylbereich zu
beantragen. Er sieht vor, sie auf den 1. April 2004 in Kraft zu setzen. Die
Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens zu den Verordnungen wird deshalb
verschoben.
Das Entlastungsprogramm 2003 ist in
beiden Parlamentskammern kontrovers diskutiert worden. Eine Differenzbereinigung
ist erst in der Wintersession im Dezember 2003 möglich. Die dringliche
Inkraftsetzung der Massnahmen auf den 1. Januar 2004 wird dadurch erschwert. Der
Bundesrat hat deshalb entschieden, dem Parlament den Verzicht auf die dringliche
Inkraftsetzung der Entlastungsmassnahmen im Asylbereich zu beantragen. Er sieht
stattdessen deren Inkraftsetzung im ordentlichen Verfahren unter Vorbehalt eines
allfälligen Referendums auf den 1. April 2004 vor.
Das Vernehmlassungsverfahren zu den
Verordnungen wird verschoben. Damit kommt der Bundesrat auch einem von Seiten
der Kantone geäusserten Wunsch nach einer längeren Vorbereitungsphase zur
Umsetzung, insbesondere des Fürsorgestopps bei Nicht-eintretensentscheid,
nach.
Weitere
Auskünfte:
Dominique Boillat, Medien und Kommunikation BFF 031 325 98 80