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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Bern, 16.10.2003. Der Bundesrat hat am Mittwoch entschieden, dem Parlament den Verzicht auf die dringliche Inkraftsetzung der Entlastungsmassnahmen im Asylbereich zu beantragen. Er sieht vor, sie auf den 1. April 2004 in Kraft zu setzen. Die Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens zu den Verordnungen wird deshalb verschoben.

 

Das Entlastungsprogramm 2003 ist in beiden Parlamentskammern kontrovers diskutiert worden. Eine Differenzbereinigung ist erst in der Wintersession im Dezember 2003 möglich. Die dringliche Inkraftsetzung der Massnahmen auf den 1. Januar 2004 wird dadurch erschwert. Der Bundesrat hat deshalb entschieden, dem Parlament den Verzicht auf die dringliche Inkraftsetzung der Entlastungsmassnahmen im Asylbereich zu beantragen. Er sieht stattdessen deren Inkraftsetzung im ordentlichen Verfahren unter Vorbehalt eines allfälligen Referendums auf den 1. April 2004 vor.

Das Vernehmlassungsverfahren zu den Verordnungen wird verschoben. Damit kommt der Bundesrat auch einem von Seiten der Kantone geäusserten Wunsch nach einer längeren Vorbereitungsphase zur Umsetzung, insbesondere des Fürsorgestopps bei Nicht-eintretensentscheid, nach.

 

Weitere Auskünfte:

Dominique Boillat, Medien und Kommunikation BFF  031 325 98 80