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Grünes Licht für die Teilrevision des Fachhochschulgesetzes

Grünes Licht für die Teilrevision des Fachhochschulgesetzes

Der Bundesrat will nach den Gesprächen des EVD mit der EDK die
Teilrevision des Fachhochschulgesetzes fortsetzen. Die Gesetzesrevision
beinhaltet insbesondere die Überführung der heute kantonal geregelten
Bereiche Gesundheit, Soziales, Kunst in die Regelungskompetenz des
Bundes und die Einführung der zweistufigen Ausbildung mit Bachelor- und
Masterstudiengängen in den Fachhochschulen. Der Bundesrat hat das EVD
beauftragt, den Vorentwurf für das revidierte Bundesgesetz zu
überarbeiten und bis Ende 2003 eine Botschaft ans Parlament
auszuarbeiten.

Der Bundesrat legte an seiner Mittwochsitzung die Stossrichtung der
Botschaft fest. Er nahm Kenntnis von den vorgängigen Gesprächen des
eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements (EVD) mit der
Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK).

Die Kernpunkte der Teilrevision des FHSG bilden die Erweiterung des
Geltungsbereiches um die heute kantonal geregelten Fachbereiche
Gesundheit, Soziales und Kunst und die Einführung der zweistufigen
Ausbildung mit Bachelor- und Masterstudiengängen. Im Vordergrund steht
die Stärkung des Gesamtsystems der Fachhochschulen durch die
Integration der neuen Fachbereiche. Gleichzeitig dient die Revision
einer Erhöhung der nationalen und internationalen Kompatibilität und
Konkurrenzfähigkeit der Abschlüsse durch die Umsetzung der Erklärung
von Bologna. Ziel ist es, die neuen Fachbereiche ab 2008
subventionsrechtlich gleich zu behandeln wie die Bereiche Technik,
Wirtschaft, Gestaltung. Bis 2007 sollen den Fachhochschulen für die
neuen Fachbereiche im Rahmen der Kredite des Vierjahresprogramms für
Bildung, Forschung und Technologie (BFT-Botschaft 2004 - 2007) jährlich
20 Millionen Franken zur Verfügung gestellt werden.

Weitere Revisionspunkte sind die Stärkung des dualen Systems
(berufliche und schulische Voraussetzungen) bei der Zulassung zum
Fachhochschulstudium und die Schaffung der Grundlagen für ein
Akkreditierungs- und Qualitätssicherungssystem. Punktuelle Änderungen
sollen zudem die Autonomie der Träger sowie die Zusammenarbeit zwischen
Bund und Kantonen im Sinne des kooperativen Föderalismus stärken.

Die Anliegen der Kantone - namentlich hinsichtlich der Integration der
GSK-Bereiche in das Fachhochschulgesetz (FHSG) - sollen bei der
Weiterbearbeitung des Gesetzesentwurfes und der Ausarbeitung der
Botschaft berücksichtigt und die EDK in die Revisionsarbeiten
einbezogen werden. Unter anderem wegen der vergleichsweise geringen
Bundessubventionen für die Bereiche Gesundheit, Soziales, Kunst (GSK)
hatten sich bei der Vernehmlassung zum Vorentwurf eine überwiegende
Mehrheit der Kantone ablehnend zur Teilrevision des FHSG geäussert.

Die Botschaft soll dem Bundesrat bereits im Dezember 2003 zur
Verabschiedung unterbreitet werden.

Informationen:
www.bbt.admin.ch (Fachhochschulen / Projekte/Dossiers / Teilrevision
Fachhochschulgesetz)

Christophe Hans,
 Pressesprecher EVD,
 Tel. 031 322 39 60

 Helen Stotzer,
 Kommunikation Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT),
  Tel. 031 322 83 63