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Versicherungsmodelle nicht rechtswidrig


MEDIENMITTEILUNG

Versicherungsmodelle nicht rechtswidrig

15. Okt 2003 (EFD) "Die steigende Lebenserwartung und der Kapitalmarkt
können nicht einfach negiert werden." Das macht der Bundesrat in seiner
Antwort auf eine Dringliche Anfrage der SP-Fraktion vom 17. September 2003
mit dem Titel "Berufliche Vorsorge. Rechtswidrige Versicherungsmodelle"
klar. In den Antworten auf insgesamt 24 Fragen betont er, dass die Annahmen,
die den neuen Tarifen der "Winterthur Leben" und anderer Lebensversicherer
zugrundeliegen, realistisch seien.

Fragen stellte die SP-Fraktion vorab zu den Sterbetafeln und der
Lebenserwartung, die der Berechnung des Umwandlungssatzes zugrundeliegen.
Der Bundesrat betont in seiner Antwort, dass die verwendeten Sterbetafeln
nicht missbräuchlich seien. Nicht missbräuchlich sei auch, dass die
Versicherer von der Lebenserwartung eines 65jährigen BVG-Versicherten
ausgehen - denn diese liege höher als die der Gesambevölkerung.

Ferner fand die SP, auch die "Winterthur Leben" müsse sich an den
Mindestzins halten. Dem entgegnet der Bundesrat, dass die
Vorsorgeeinrichtung den Mindestzins garantieren müsse. Und im "Modell
Winterthur" sei dies nicht mehr der Lebensversicherer - dieser übernehme
nurmehr die Rückdeckung. Dessen Zinsgarantie von 2% stehe also nicht im
Widerspruch zum BVG.

Nicht näher geht der Bundesrat schliesslich auf die Anregung der SP ein, das
"Modell Winterthur" zu sistieren: Er hat am 26. September 2003 bereits ein
Postulat der nationalrätlichen Kommission für soziale Sicherheit und
Gesundheit mit dieser Forderung abgelehnt (vgl. Pressemitteilung vom
26.9.03).

Auskunft: Patrick Jecklin, Information Bundesamt für Privatversicherungen,
Tel 031/325 01 65

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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CH-3003 Bern
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