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Lancierung des zweiten Innovationsprogramms für den Schweizer Tourismus

Lancierung des zweiten Innovationsprogramms für den Schweizer Tourismus

Die auf den 1. November 2003 vorgesehene Inkraftsetzung des
Bundesgesetzes und der Verordnung über die Förderung von Innovation und
Zusammenarbeit im Tourismus ermöglicht die Umsetzung des zweiten
Innovationsprogramms des Bundes für den Schweizer Tourismus. Rund 35
Millionen Franken sollen von 2003-2007 in überbetriebliche und
branchenübergreifende Projekte investiert werden und wesentlich zur
Lösung dringlicher Probleme des Schweizer Tourismus beitragen.

Die Eidgenössischen Räte revidierten und verlängerten in der
Sommersession das Bundesgesetz über die Förderung von Innovation und
Zusammenarbeit im Tourismus vom 10. Oktober 1997 für weitere fünf
Jahre, da der Anpassungsprozess des touristischen Angebotes an die
neuen Weltmarktbedingungen noch im Gang ist. Neu kann der Bund auch
Kosten von Forschung und Entwicklung finanzieren, sofern diese für
diese für die Umsetzung von Vorhaben unabdingbar sind.

Der Bundesrat will das revidierte Gesetz und die unverändert
übernommene Verordnung möglichst rasch nach Ablauf der Referendumsfrist
in Kraft setzen, weil im Rahmen des zweiten Innovationsprogramms
bereits zahlreiche Finanzierungsgesuche für bedeutende Vorhaben beim
vollziehenden Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) vorliegen.
Eingereicht wurden beispielsweise Gesuche für eine Revitalisierung der
schweizerischen Parahotellerie und eine landesweite Gastlichkeits- und
Qualitätsinitiative.

Das seco macht zur Lancierung des zweiten Innovationsprogramms
sämtliche Informationen für die Gesuchssteller unter dem Link
www.inno-tour.ch auf dem Internet zugänglich. Es wird im einzelnen auch
über die bisher mit Finanzhilfen des Bundes geförderten
inno-tour-Projekte Auskunft gegeben. Das neue Bundesgesetz vom 20. Juni
2003 und die Verordnung vom 15. Oktober 2003 sind ebenfalls auf
Internet abrufbar.

Peter Keller,
 seco,
 Chef Ressort Tourismus,
 Tel. 031 322 27 58