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Steuerpaket 2001: Der geschätzte Ertrags-ausfall fällt beim Inkrafttreten höher aus


MEDIENMITTEILUNG

Steuerpaket 2001: Der geschätzte Ertrags-ausfall fällt beim Inkrafttreten
höher aus

15. Okt 2003 (EFD) Aktualisierte Berechnungen zeigen, dass beim
Inkrafttreten des Steuerpakets mit höheren Mindererträgen zu rechnen ist.
Für die Ehe- und Familienbesteuerung steigt der geschätzte Ertrags-ausfall
bei der direkten Bundesteuer von 1,22 auf rund 1,5 Milliarden Franken für
die Steuerperiode 2004. Auch der Systemwechsel beim Wohneigentum verursacht
bei der direkten Bundessteuer höhere Mindererträge. Dies hat der Bundesrat
in seiner Antwort auf eine dringliche Einfache Anfrage von Nationalrätin
Lucrezia Meier-Schatz (CVP/SG) heute bekannt gegeben.

Auf der Basis aktualisierter Berechnungen hatte Nationalrätin Meier-Schatz
in einer dringlichen Einfachen Anfrage vom 24. September 2003 Auskunft über
die durch das Steuerpaket verursachten Mindererträge verlangt.

Der Bundesrat hält in seiner Stellungnahme fest, dass er die im Vorstoss
geäusserte Vermutung, eine Aktualisierung der Berechnungen müsse zu einer
deutlichen Korrektur der geschätzten Mindererträge nach unten führen, nicht
teilt. Denn der in den letzten Jahren erfolgte Einbruch bei den Erträgen der
direkten Bundessteuer sei ausschliesslich auf die juristischen Personen
zurückzuführen. Daraus ergäben sich jedoch keine Konsequenzen für die
Minderertragsschätzungen bei der Ehe- und Familienbesteuerung.

Die Schätzungen für die direkte Bundessteuer bei den natürlichen Personen
basieren gemäss Bundesrat auf der Entwicklung der Einkommen gemäss
volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung und den Prognosen der BAK Basel
Economics. Der in diesem Zusammenhang relevante Sollertrag (die für ein
bestimmtes Steuerjahr in Rechnung gestellte Steuer, unabhängig vom Zeitpunkt
der tatsächlichen Eingangs beim Bund) nehme - ohne Berücksichtung der Ehe-
und Familienbesteuerungsreform - von rund 6,2 Milliarden (Steuerperiode
1999) auf geschätzte 7,4 Milliarden Franken (Steuerperiode 2004) zu. Auf
Grund dieses höheren Ertragsniveaus zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der
Reform steige auch der geschätzte Ertragsausfall: von 1,22 Milliarden
Franken, die sich noch auf den Sollertrag für die Steuerperiode 2000/01
stützten, auf rund 1,5 Milliarden Franken beim Sollertrag für die
Steuerperiode 2004.

Bezüglich der aufgrund des Systemwechsels geschätzten Mindererträge bei der
Wohneigentumsbesteuerung hält der Bundesrat fest, dass diese auf der Analyse
von rund 300'000 Steuererklärungen aus der Steuerperiode 1997/98 beruhen. Da
der Sollertrag der natürlichen Personen in der Zwischenzeit gestiegen sei,
verursache der von den eidgenössischen Räten beschlossene Systemwechsel bei
der direkten Bundessteuer ebenfalls höhere Mindererträge, die indessen
mangels neuerer Grundlagen nicht näher beziffert werden könnten. Aus diesem
Grund und weil der Systemwechsel erst im Jahr 2008 in Kraft treten soll,
verzichte das Eidg. Finanzdepartement auf jegliche Zukunftsprojektion.

Was die zu erwartenden Mindereinnahmen bei den Staats- und Gemeindesteuern
betrifft, nimmt der Bundesrat keine Stellung. Der Handlungsbedarf
(beispielsweise bei den Tarifen für Verheiratete) sei von Kanton zu Kanton
zu unterschiedlich. Zudem hätten die Kantone bei der Umsetzung
finanzpolitisch einen gewissen Handlungsspielraum, und der Eidg.
Steuerverwaltung (ESTV) fehlten die hierfür nötigen statistischen
Grundlagen. Die Schätzungen der Mindererträge bei den Staats- und
Gemeindesteuern können somit nicht von der ESTV, sondern nur von den
Kantonen vorgenommen werden.

Auskunft:
Kurt Dütschler, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 322 73 77 (Nachmittag)
Lukas Schneider, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 079 239 98 21 (bis 10.30 Uhr),
031 324 91 92 (ab 14.30 Uhr)

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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