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Mitsprache bei der Entsorgung radioaktiver Abfälle

MEDIENMITTEILUNG

Mitsprache bei der Entsorgung radioaktiver Abfälle

Zum Entsorgungsnachweis für hochaktive Abfälle im Zürcher Weinland können
Betroffene und alle Interessierten Stellung nehmen, und zwar auf
schweizerischer und deutscher Seite. In einem allfälligen
Rahmenbewilligungsverfahren für ein geologisches Tiefenlager werden auch
Nachbarkantone und -länder beigezogen. Die Mitsprache beginnt jedoch schon
früher. Die Überprüfung des Entsorgungsnachweises soll transparent erfolgen.
Das geht aus der Antwort des Bundesrates auf eine Interpellation von
Nationalrat Fehr hervor.

Der Bundesrat hat heute die Interpellation 03.3278 Fehr Hans-Jürg mit dem
Titel "Mitsprache bei Atommüll-Endlagern" beantwortet. Der Interpellant
stützte sich auf das Kernenergiegesetz (KEG), für das die Referendumsfrist
am 4. September unbenutzt abgelaufen ist.

Mitsprache beginnt lange vor einem Rahmenbewilligungsverfahren

Rahmenbewilligungsgesuche für geologische Tiefenlager werden sich im
Wesentlichen auf Erkenntnisse aus erdwissenschaftlichen Untersuchungen
stützen, welche bewilligungspflichtig sind. Im Hinblick auf die Entsorgung
der hochaktiven Abfälle untersuchte die Nagra seit anfangs der achtziger
Jahre bis Mitte der neunziger Jahre das kristalline Grundgebirge in der
Nordschweiz, unter anderem mit einer Reihe von bewilligungspflichtigen
Sondierbohrungen.

Auch die Untersuchungen im Zürcher Weinland waren bewilligungspflichtig. Die
seit 1994 durchgeführten Feldarbeiten lieferten Grundlagen für den
Standortnachweis und dienen als Entscheidungsgrundlage hinsichtlich einer
eventuellen Weiterführung von Erkundungsarbeiten für eine
Standortcharakterisierung in den Sedimentgesteinen.

Bundesrat entscheidet nach öffentlichem Auflageverfahren

Über den Entsorgungsnachweis und das weitere Vorgehen wird der Bundesrat aus
heutiger Sicht in der ersten Hälfte 2006 entscheiden. Bei diesem Entscheid
haben betroffene Personen

ein Recht auf Teilnahme am Verfahren. Zudem können im Rahmen des
öffentlichen Auflageverfahrens (voraussichtlich 2005) alle Interessierten
ihre Bemerkungen zu den aufgelegten Unterlagen, Gutachten und Stellungnahmen
einreichen. Damit können insbesondere auch Personen und öffentliche Stellen
in Nachbarkantonen und Deutschland am Verfahren mitwirken.

Transparente Überprüfung des Entsorgungsnachweises für hochaktive Abfälle

Bei der Überprüfung des Entsorgungsnachweises misst der Bund einer offenen
und transparenten Information grosse Bedeutung zu. Zu diesem Thema
organisieren der Kanton Zürich und das Bundesamt für Energie (BFE) am 25.
Oktober 2003 in Trüllikon ZH eine öffentliche Informationsveranstaltung. Für
die schweizerischen und deutschen Behörden hat das BFE seit 2001 bereits an
drei Veranstaltungen über die Resultate der erdwissenschaftlichen
Untersuchungen im Zürcher Weinland informiert. Um den Einbezug der
schweizerischen und deutschen Behörden zu verstärken, setzte das BFE zudem
drei Gremien, bestehend aus schweizerischen und deutschen
Behördenvertretern, ein.

Entsorgungsnachweis

Der Entsorgungsnachweis ist keine atomrechtliche Bewilligung und keine
Standortwahl. Er ist ein Nachweis über die grundsätzliche Machbarkeit der
Entsorgung der radioaktiven Abfälle in einer bestimmten geologischen
Schicht. Er soll aufzeigen, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit ein genügend
grosser Gesteinskörper mit den erforderlichen Eigenschaften existiert, und
dass gestützt darauf weitere Erkundungsarbeiten und später bei positivem
Befund der Bau eines geologischen Tiefenlagers mit Aussicht auf Erfolg in
Angriff genommen werden könnte.

Bern, 15. Oktober 2003

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

Pressedienst

Auskunft:       Dr. Michael Aebersold, Sektion Kernenergie, Tel. 031 322 56
31,

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