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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Bern, 15.10.2003. Der Bundesrat hat den Basisabgabesatz für die kleineren touristischen Bergcasinos auf 20 Prozent und für die anderen Casinos mit einer B-Konzession auf 30 Prozent des Bruttospielertrages festgelegt. Dieser Satz findet in den Abgabeperioden 2002 und 2003 Anwendung.

 

Artikel 41 Absatz 4 des Spielbankengesetzes (SBG) verleiht dem Bundesrat die Kompetenz, während der ersten vier Betriebsjahre einer Spielbank die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen und den Basisabgabesatz entsprechend festzulegen

 

Aufgrund einer Gesamtanalyse hat der Bundesrat den Abgabesatz für die Perioden 2002 und 2003 der Casinos mit einer Konzession B nun wie folgt festgelegt: 20 Prozent des Bruttospielertrages (BSE) für die kleineren touristischen Bergcasinos (Arosa, Davos, St. Moritz und Zermatt) und 30 Prozent des BSE für die anderen Casinos (Bad Ragaz, Courrendlin, Crans, Granges-Paccot, Interlaken, Locarno, Mendrisio, Meyrin, Schaffhausen und Zürichsee).

 

Der Entscheid des Bundesrates trägt insbesondere den anfänglichen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und den Betriebsvorschriften der Spielbanken Rechnung. Diese sind für B-Casinos, insbesondere für kleinere Bergcasinos, weniger günstig als für A-Casinos.

 

Der Basisabgabesatz für A-Casinos bleibt unverändert bei 40 Prozent des Bruttospielertrages.

 

 

Weitere Auskünfte:

Ivan Pellegrinelli, Sekretariat ESBK, Tel. 031 323 14 78