Artikel 41
Absatz 4 des Spielbankengesetzes (SBG) verleiht dem Bundesrat die Kompetenz,
während der ersten vier Betriebsjahre einer Spielbank die wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen zu berücksichtigen und den Basisabgabesatz entsprechend
festzulegen
Aufgrund einer Gesamtanalyse hat
der Bundesrat den Abgabesatz für die Perioden 2002 und 2003 der Casinos mit
einer Konzession B nun wie folgt festgelegt: 20 Prozent des Bruttospielertrages
(BSE) für die kleineren touristischen Bergcasinos (Arosa, Davos, St. Moritz und
Zermatt) und 30 Prozent des BSE für die anderen Casinos (Bad Ragaz, Courrendlin,
Crans, Granges-Paccot, Interlaken, Locarno, Mendrisio, Meyrin, Schaffhausen und
Zürichsee).
Der Entscheid des Bundesrates
trägt insbesondere den anfänglichen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und den
Betriebsvorschriften der Spielbanken Rechnung. Diese sind für B-Casinos,
insbesondere für kleinere Bergcasinos, weniger günstig als für A-Casinos.
Der Basisabgabesatz für A-Casinos
bleibt unverändert bei 40 Prozent des
Bruttospielertrages.
Weitere Auskünfte:
Ivan Pellegrinelli, Sekretariat
ESBK, Tel. 031 323 14 78