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Förderung schwefelfreier Treibstoffe: neue Verordnung ab 1. Januar 2004

Medienmitteilung

Förderung schwefelfreier Treibstoffe: neue Verordnung ab 1. Januar 2004

Auf Beginn des nächsten Jahres wird auf Benzin und Dieselöl mit einem
Schwefelgehalt von mehr als 0,001 Prozent eine Lenkungsabgabe von 3 Rappen
pro Liter erhoben. Der Bundesrat hat der entsprechenden Verordnung
zugestimmt. Da die Mineralölbranche bereits in der Lage ist, den Schweizer
Markt mit der schwefelfreien Treibstoffqualität zu beliefern, dürften die
Einnahmen der Lenkungsabgabe gering ausfallen.

Auf den 1. Januar 2004 setzt der Bundesrat die Änderung des
Umweltschutzgesetzes vom 20. Juni 2003 in Kraft sowie die dazugehörige
Verordnung über die Lenkungsabgabe auf Benzin und Dieselöl mit einem
Schwefelgehalt von mehr als 0,001 Prozent (BDSV). Durch die Erhebung einer
Abgabe von 3 Rappen pro Liter schwefelhaltigen Treibstoffes will der Bund
einen wirksamen und effizienten Beitrag zur Luftreinhaltung und zur
Erfüllung des CO2-Reduktionsziels leisten:

·         Der Verbrauch lässt sich durch den Einsatz von schwefelfreiem
Treibstoff bei neuen Benzinmotoren im Vergleich zu herkömmlicher Technologie
um bis zu 15 Prozent verringern.

·         Bei neuen Dieselfahrzeugen ist schwefelfreier Treibstoff
Voraussetzung für den Einsatz von Filtern, welche die Emission
krebserregender Feinstaub-Partikel um über 95 Prozent senken.

·         Auch bei Fahrzeugen, die sich bereits im Verkehr befinden, ergeben
sich Vorteile: Benzinmotoren stossen um 13 bis 20 Prozent weniger Stickoxid-
und Kohlenwasserstoff aus, bei Dieselmotoren gehen die Stickoxid- und die
Partikelemissionen um bis zu 7 Prozent zurück.

Die Mineralölbranche ist in der Lage, den Schweizer Markt mit der
schwefelfreien Treibstoffqualität (Schwefelgehalt von weniger als 0,001%
oder 10 mg pro kg) zu versorgen. Es ist anzunehmen, das der mit einer
Lenkungsabgabe belastete schwefelhaltige Treibstoff deshalb schnell vom
Markt verschwindet und die Einnahmen gering ausfallen. Diese werden wie
bereits im Falle bestehender Lenkungsabgaben via die Krankenversicherer an
die Bevölkerung verteilt. Auch die Automobilisten profitieren: Geringe
Mehrkosten, die durch die

Entschwefelung entstehen, werden durch den verminderten Treibstoffverbrauch
in Zukunft mehr als kompensiert.

Bern, 151. Oktober 2003

      UVEK Eidgenössisches Departement für
      Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

      Presse- und Informationsdienst

Auskünfte:

·         Arthur Mohr, Abteilungschef Ökonomie und Forschung, Bundesamt für
Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), 031 322 93 29

·         Simon Tobler, Sektion Ökonomie und Klima, BUWAL, 031 322 75 52

Beilagen:

·         Änderung vom 20. Juni 2003 des Bundesgesetzes über den
Umweltschutz (USG)

·         Verordnung über die Lenkungsabgabe auf Benzin und Dieselöl mit
einem Schwefelgehalt von mehr als 0,001 Prozent (BDSV)

·         Faktenblätter