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Weko stellt Sanktionsverfahren gegen Swisscom ein

Weko stellt Sanktionsverfahren gegen Swisscom ein

Die Wettbewerbskommission (Weko) hat am 6. Oktober 2003 das
Sanktionsverfahren gegen Swisscom eingestellt. Swisscom hat nicht gegen
die mit der Weko abgeschlossene einvernehmliche Regelung bezüglich
Werbebeilagen in der Anschlussrechnung verstossen.

Die einvernehmliche Regelung war zwischen Swisscom und der Weko am 6.
Mai 2002 abgeschlossen worden. Swisscom hatte sich darin verpflichtet,
den Rechnungen für den Festnetzanschluss keine Werbung beizulegen, die
sich spezifisch an die Kunden von anderen Fernmeldedienstanbietern
richtet. Gegenstand des Sanktionsverfahrens war die Frage, ob Swisscom
mit einem im Juni 2002 versandten Einlageblatt gegen die
einvernehmliche Reglung verstossen hat.

Die Weko konnte keinen Verstoss gegen die einvernehmliche Regelung
feststellen, da sich das Einlageblatt nicht spezifisch an die Kunden
anderer Anbieter richtete, um sie zu einer Rückkehr zu veranlassen. Das
Einlageblatt zielte inhaltlich vor allem darauf ab, die bestehenden
Telefoniekunden von Swisscom von einem Wechsel zu einem anderen
Anbieter zu abzuhalten.

Die Weko wird nun abklären, ob über die einvernehmliche Regelung hinaus
weitere Massnahmen notwendig sind, um die Wettbewerbsneutralität
bezüglich der Anschlussrechnung sicherzustellen.

Prof. Walter Stoffel
 079 436 81 49

 Dr. Patrik Ducrey
 031 324 96 78; 079 345 01 44
 patrik.ducrey@weko.admin.ch