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AOC-Eintrag für „Cardon épineux genevois“

AOC-Eintrag für „Cardon épineux genevois“

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat die Bezeichnung „Cardon
épineux genevois“ in das Register der geschützten
Ursprungsbezeichnungen (GUB/AOC) eingetragen. Der ausserhalb der Genfer
Region eher unbekannte Kardy ist das erste Schweizer Gemüse mit einer
geschützten Ursprungsbezeichnung.

Der Kardy ist ein Blattstielgemüse, das eine Höhe von mehr als 1 Meter
50 erreichen kann. Im Gegensatz zu den anderen in Europa angebauten
Sorten weist der Genfer Kardy zahlreiche Dornen auf, die den Anbau
schwierig gestalten. In den Genfer Haushalten wird dieses Gemüse
traditionsgemäss im Dezember anlässlich der Escalade und der Festtage
aufgetischt.

Der Genfer Kardy hat seinen Ursprung protestantischen Einwanderern zu
verdanken, die nach dem Edikt von Nantes im Jahr 1685 vor der
Verfolgung flohen und sich in Plainpalais niederliessen. Sie verstanden
sich auf den Gemüseanbau und züchteten die Sorte „Cardon argenté
épineux de Plainpalais“. Noch heute wird diese Kardy-Sorte von den
Genfer Gemüsebauern angebaut, gezüchtet und gebleicht, wie es der
Tradition entspricht. Die Genfer Sorte ist als einzige für die
Produktion von "Cardon épineux genevois" zugelassen. Mit der
Ursprungsbezeichnung wird der Kardy sowohl als frisches Gemüse in
ganzer und geschnittener Form als auch als Konservengemüse geschützt.

Mit dem Register der Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben
lassen sich Gebietsnamen und traditionelle Bezeichnungen von
landwirtschaftlichen Erzeugnissen schützen, deren Qualität und
Haupteigenschaften durch ihre geografische Herkunft bestimmt werden.
Für das Register der Weinbezeichnungen sind die Kantone zuständig. Ist
ein Name geschützt, darf er nur von den Produzenten des entsprechend
definierten geografischen Gebiets benutzt werden, die sich an ein
detailliertes Pflichtenheft halten. Unabhängige und vom Bundesamt für
Messwesen zugelassene Kontrollstellen überwachen die Einhaltung des
Pflichtenhefts.

Im Register sind bis heute dreizehn Produkte eingetragen: Abricotine
(GUB), Etivaz (GUB), Rheintaler Ribel (GUB), Bündnerfleisch (GGA),
Eau-de-vie de poire du Valais (GUB), Formaggio d'alpe ticinese (GUB),
Gruyère (GUB), Tête de Moine bzw. Fromage de Bellelay (GUB), Saucisse
d'Ajoie (GGA), Saucisson neuchâtelois (GGA), Sbrinz (GUB), Vacherin
Mont-d'or (GUB) und Walliser Trockenfleisch (GGA). Ausführliche
Informationen über diese geschützten Erzeugnisse finden sich auf dem
Internet unter www.blw.admin.ch/aoc/d

Philippe Herminjard,
 Sektion Spezialkulturen und Weinwirtschaft,
 Tel. 031 322 25 26

 Isabelle Pasche,
 Hauptabteilung Produktion und Internationales,
 Rechtsdienst,
 Tel. 031 322 25 39