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Bundesrat gegen drastische Erhöhung der Tabaksteuer


MEDIENMITTEILUNG

Bundesrat gegen drastische Erhöhung der Tabaksteuer

01. Okt 2003 (EFD) Entgegen dem Antrag einer Spezialkommission des
Nationalrates wird der Bundesrat den Steuertarif für Zigaretten am 1.
Oktober 2004 und am 1. Juli 2005 nicht zwingend um je 40 Rappen pro Päckli
erhöhen. Die Spezialkommission (Minderheit Genner) hatte dies mit ihrer
Motion vom 22. August 2003 verlangt. Der Bundesrat macht in seiner Antwort
aber klar, dass er seine bisherige Steuerpolitik der moderaten
Steuerschritte fortführen will und beantragt deshalb, die Motion in ein
Postulat umzuwandeln.

Wie der Bundesrat in seiner Antwort weiter festhält, strebt er mit seiner
Tabaksteuerpolitik seit jeher einen Kompromiss zwischen fiskalischer
Ergiebigkeit und gesundheitspolitischer Wirksamkeit an. Dies sei ihm bisher
gelungen, sei doch der Verkauf von Zigaretten stetig zurückgegangen, während
die Einnahmen zugenommen hätten.

Bei einem Aufschlag von heute Fr. 5.20 auf Fr. 6.-- je Päckli würde die
Tabaksteuer rund 58 Prozent des Detailverkaufspreises ausmachen. Dem
Nationalen Programm zur Tabakprävention 2001-2005 entsprechend will der
Bundesrat jedoch das EU-Mindestniveau von 57 Prozent nicht überschreiten.
Heute betrage die Belastung in der Schweiz rund 53 Prozent.

Bei einer Steuererhöhung im verlangten Ausmass dürften die Verkäufe zwar
weiter zurückgehen, der Konsum liesse sich jedoch nur noch begrenzt
reduzieren (Wechsel zu Substitutionsfabrikaten, Aufkommen von Schwarzmärkten
und Schmuggel, Einkauf im Ausland). Ausserdem - so der Bundesrat weiter -
wäre damit zu rechnen, dass der Verkauf von Zigaretten an Grenzgänger und
Touristen aus Österreich und Italien, wo keine Steuererhöhungen vorgesehen
seien, völlig einbrechen würde. Im Vergleich zu diesen Ländern wäre dann in
der Schweiz ein Päckli Zigaretten etwa 90 Rappen teurer.

Der Bundesrat beabsichtigt deshalb, seine bisherige Steuerpolitik der
moderaten Schritte fortzuführen - im Einklang mit den wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen und der Preisentwicklung in den Nachbarländern. Er wird
aufgrund der Preissituation in den Nachbarländern zu gegebener Zeit über
weitere Steuererhöhungen entscheiden.

Die jüngste Erhöhung der Tabaksteuer datiert übrigens vom 1. August 2003 -
der Zigarettenpreis stieg um 30 Rappen je Päckli an.

Auskunft: Fritz Weber, Oberzolldirektion, Chef Sektion Tabak- und
Bierbesteuerung, Tel. 031 322 66 79

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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