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Rechtssammlung zu den bilateralen Abkommen I Elektronisches Register

Rechtssammlung zu den bilateralen Abkommen I Elektronisches Register
des für die Schweiz relevanten EU-Gemeinschaftsrechts

Mit dem Inkrafttreten der bilateralen Abkommen I zwischen der Schweiz
und der Europäischen Gemeinschaft am 1. Juni 2002 wurde für die Schweiz
eine erhebliche Anzahl gemeinschaftsrechtlicher Erlasse relevant. Ein
elektronisches Register wird ab 1. Oktober den Zugang zum massgebenden
EU-Gemeinschaftsrecht erleichtern.

Das Register ist vom Integrationsbüro EDA/EVD in Zusammenarbeit mit der
Bundeskanzlei  erstellt worden. Es soll interessierten Bürgerinnen und
Bürgern sowie Anwälten und Behörden den Umgang mit den bilateralen
Abkommen vom 21. Juni 1999 erleichtern. Die Rechtssammlung steht ab 1.
Oktober 2003 in den drei Amtssprachen der Schweiz (Deutsch,
Französisch, Italienisch) im Internet unter
http://www.admin.ch/ch/d/eur/ zur Verfügung.

Das Register führt sämtliche für die Schweiz massgebenden EU-Erlasse
mit ihrem Titel, ihrer Fundstelle im Amtsblatt der Europäischen Union
und weiteren nützlichen Angaben auf. Das Register ermöglicht zudem den
Zugriff auf den Volltext der ge-meinschaftsrechtlichen Erlasse. Mit
Hilfe eines Links vom Register auf die Homepage von EUR-Lex
(elektronisches Portal zum Recht der EU: http://europa.eu.int/eur-lex/)
kann der gewünschte Erlass eingesehen werden.

Die schweizerische Sammlung folgt der gemeinschaftsrechtlichen
Vorgehensweise und stellt keine konsolidierte Versionen der Erlasse zur
Verfügung, sondern listet untie zum schweizerischen Recht geerhalb
eines Erlasses jeweils die für die Schweiz relevanten Änderungen auf.
Zur Unterstützung bietet das elektronische Register Links zu weiteren
nützlichen Homepages an. So wird beispielsweise der Zugang zu den
Abkommen sowwährleistet.

Integrationsbüro EDA/EVD
Information
www.europa.admin.ch

Adrian Sollberger,
 Tel. 031 322 26 40