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Zusätzliche Massnahmen für trockenheitsbedingte Härtefälle in der

Zusätzliche Massnahmen für trockenheitsbedingte Härtefälle in der
Landwirtschaft

Der Bundesrat hat heute zusätzliche Massnahmen für Härtefälle, die als
Folge des trockenen Sommers 2003 in der Schweizer Landwirtschaft
auftreten, beschlossen. In begründeten Fällen wird die Reduktion der
Direktzahlungen auf Grund der geringeren Tierbestände im Jahr 2004
teilweise ausgeglichen. Darlehen im Rahmen der Betriebshilfe werden
dazu beitragen, grössere Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Beide
Massnahmen können im Rahmen der bestehenden Agrarkredite umgesetzt
werden.

Die Trockenheit hat negative Auswirkungen auf die Einnahmen der
Landwirtschaft in drei Bereichen: Erhöhung der Produktionskosten durch
zusätzliche Futterzukäufe, Einnahmeausfälle durch tiefere
Produzentenpreise und quantitative Mindererträge. Das Bundesamt für
Landwirtschaft (BLW) schätzt, dass sich die Schäden in den betroffen
Regionen auf rund 350 Millionen Franken belaufen, wovon rund 280
Millionen den Bereich Raufutterproduktion und Tierhaltung betreffen.
Wegen den ausserordentlichen Futterzukäufen sind bei zahlreichen
Betrieben ernsthafte Liquiditätsengpässe aufgetreten. Zusätzlich müssen
verschiedene Betriebe mit weniger Direktzahlungen rechnen, weil sie
ausserplanmässig Tiere verkaufen mussten.

Der Bundesrat gleicht für jene Tierhalter die wegen der Trockenheit
ihre Tierbestände stark reduzieren mussten, die dadurch erfolgte
Reduktion der Direktzahlungen des Jahres 2004 teilweise aus. Damit soll
vermieden werden, dass Viehbestände der Direktzahlungen wegen und trotz
Futtermangel zu früh wieder aufgestockt werden. Zudem sollen zur
Überbrückung gravierender Liquiditätsschwierigkeiten rückzahlbare
Betriebshilfe-Darlehen mit einem vereinfachten Verfahren ausgerichtet
werden. Die zusätzlichen Massnahmen werden im Rahmen der bestehenden
Landwirtschaftskredite ergriffen. Für den Bund entstehen keine
zusätzlichen Ausgaben.

Der Bundesrat hat zudem zur Kenntnis genommen, dass die bisher
ergriffenen Massnahmen im Bereich der ökologischen Vorschriften, der
Einfuhrzölle auf Heu, Silage und Futtermittel sowie der
Milchkontingentierung die bäuerlichen Kreise zufriedengestellt haben.

Bundesamt für Landwirtschaft,
stellvertretender Direktor,
Jacques Chavaz,
031/322 25 02