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Auswirkungen des Entlastungsprogramms auf das Bundespersonal


MEDIENMITTEILUNG

Auswirkungen des Entlastungsprogramms auf das Bundespersonal

26. Sep 2003 (EFD) Die Massnahmen im Rahmen des Entlastungsprogramms 2003
sind personalpolitisch vertretbar. Dies hält der Bundesrat heute in seiner
Antwort auf eine Interpellation von Nationalrätin Franziska Teuscher (GB/BE)
fest.

Teuscher hatte mit einer Interpellation vom 20. Juni 2003 Auskunft verlangt,
was der im Rahmen des Entlastungsprogramms 03 vorgesehene Stellenabbau und
die geplanten Einsparungen beim Lohnsystem für das Personal, aber auch für
die Aufgaben des Bundes selber bedeuten. Insbesondere wollte sie wissen, wie
die Massnahmen mit den rechtlichen Vorgaben der Personalpolitik des Bundes
vereinbart werden können. Weiter verlangte sie Auskunft, ob sich der
Bundesrat bewusst sei, dass er mit einem Stellenabbau angesichts der
heutigen Wirtschaftslage ein falsches Signal aussende.

Für den Bundesrat steht fest, dass der Personalbereich mit einem Anteil von
mehr als acht Prozent an den Gesamtausgaben bei der Sanierung der
Bundesfinanzen auch einen Beitrag zu leisten hat. Vorgeschlagen wird eine
Kombination von stellen- und lohnbezogenen Massnahmen, die der Bundesrat als
personalpolitisch vertretbar erachtet. Um Entlassungen vorzubeugen, wird zur
Zeit eine departementsübergreifende Stellenvermittlung (interner
Arbeitsmarkt) aufgebaut.

Im Zusammenhang mit dem Entlastungsprogramm beabsichtigt der Bundesrat
weiter, den jährlichen Lohnanstieg des Bundespersonals etwas zu
verlangsamen. Zu diesem Zweck sollen die in Artikel 39 der
Bundespersonalverordnung (BPV) festgelegten Prozentsätze der jährlichen,
leistungsabhängigen Lohnerhöhung reduziert werden.

Auskunft:
Thomas Schmutz, Eidg. Personalamt, Tel. 031 324 95 42

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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