Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Reorganisation der Aufsicht über die technische Sicherheit im UVEK : Bundesrat gibt grünes Licht

Medienmitteilung

Reorganisation der Aufsicht über die technische Sicherheit im UVEK :
Bundesrat gibt grünes Licht

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und
Kommunikation (UVEK) reorganisiert die Aufsicht über die technische
Sicherheit. Für die Umsetzung dieser Ziele braucht es ein neues Bundesgesetz
über die technische Sicherheit (BGTS) und die Anpassung zahlreicher
bestehender Spezialgesetze. Das UVEK wurde vom Bundesrat beauftragt, bis
Ende 2004 zu Handen des Parlaments eine Botschaft auszuarbeiten.

Kernstück der Reorganisation ist die Vereinheitlichung der Verfahren für die
Überprüfung der Sicherheit von technischen Systemen. Zu diesem Zweck werden
die Anlagen und Geräte nach Massgabe ihres Gefahrenpotentials in drei
Kategorien eingeteilt. Die Sicherheitsprüfung erfolgt für jede dieser
Kategorie nach einem einheitlichen Verfahren, welches die
Verantwortlichkeiten der Anlagenbetreiber und der Behörden klar abgrenzt.
Die staatliche Aufsicht ist um so intensiver sein, je grösser das
Gefahrenpotential einer Anlage ist.

Auf eine besondere Agentur wird verzichtet: Die Sicherheitsaufsicht bleibt
bei den verschiedenen Fachämtern des UVEK.

Innerhalb der Bundesämter will das UVEK die Aufgabe der Sicherheitsaufsicht
organisatorisch von den übrigen Aufgaben stärker trennen.

Diese Reorganisation ist ein zentraler Baustein der Reformen, mit denen das
UVEK eine aktivere und systematischere Sicherheitsaufsicht umsetzen will.
Zweck der Reorganisation ist, mit den vorhandenen Ressourcen die technische
Sicherheitsaufsicht zu optimieren und vorhandene Synergien zu nutzen. Zudem
wird organisatorisch für eine einheitliche Risikophilosophie im UVEK gesorgt
werden.

Die Empfehlung der internationalen Atomenergiebehörde, die Hauptabteilung
für die Sicherheit der Kernanlagen aus dem Bundesamt für Energie
auszugliedern, wird mit einem separaten Projekt umgesetzt.

Redimensioniertes Projekt

Anlass für die Reorganisation der Sicherheitsaufsicht war der
Seilbahn-Unfall auf der Riederalp im Jahre 1996. Im Sommer 2001 wurde eine
Vernehmlassung zum Entwurf für ein Bundesgesetz über die technische
Sicherheit (BGTS) durchgeführt. Die grundsätzlichen Zielsetzungen des
Projektes (klare Abgrenzung der Verantwortlichkeiten bei der
Sicherheitsaufsicht, Entwicklung einer für alle Bereiche gültigen
Risikophilosophie, optimaler Einsatz der Ressourcen für die
Sicherheitsaufsicht) wurden begrüsst.

Es gab aber auch kritische Stimmen. Es wurde vor allem befürchtet, dass die
Zusammenfassung aller Aufgaben im Bereich der Sicherheitsaufsicht im UVEK
bei einer zentralen Stelle zu einer Überregulierung führen könnte, und dass
die Wirtschaft zusätzlich finanziell belastet würde. Um der Kritik Rechnung
zu tragen, wurde das Projekt redimensioniert und auf die Schaffung einer
Agentur verzichtet. .

Die Empfehlungen des Expertenberichts über die Sicherheit im schweizerischen
Luftverkehr (NLR) zur Verstärkung der Aufsicht über die Sicherheit der
Luftfahrt können auch mit dem redimensionierten Projekt umgesetzt werden.

Bern, den 26. September 2003

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

Presse- und Informationsdienst

Auskünfte: André Schrade, stellv. Generalsekretär, 031-323 96 40

Beilagen : Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens