Revision der Verordnung über die Gebühren des Bundesamtes für Wasser und Geologie BWG
Medienmitteilung
Revision der Verordnung über die Gebühren des Bundesamtes für Wasser und
Geologie BWG
Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung der Ergänzung von Art. 13.
Gebührenverordnung BWG zugestimmt. Die neue Bestimmung erlaubt es zukünftig,
die Kosten sämtlicher geologischer Dienstleistungen, die im Auftrag von
Dritten erbracht werden, in Rechnung zu stellen.
Bern, 26. September 2003
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst
Auskünfte: Hans Widmer, Chef Sektion Recht BWG, 032 328 87 60