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Revision der Verordnung über die Gebühren des Bundesamtes für Wasser und Geologie BWG

Medienmitteilung

Revision der Verordnung über die Gebühren des Bundesamtes für Wasser und
Geologie BWG

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung der Ergänzung von Art. 13.
Gebührenverordnung BWG zugestimmt. Die neue Bestimmung erlaubt es zukünftig,
die Kosten sämtlicher geologischer Dienstleistungen, die im Auftrag von
Dritten erbracht werden, in Rechnung zu stellen.

Bern, 26. September 2003

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

Presse- und Informationsdienst

Auskünfte: Hans Widmer, Chef Sektion Recht BWG, 032 328 87 60