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Führerausweiskategorien für Feuerwehren per 1. November in Kraft gesetzt

MEDIENMITTEILUNG

Massgeschneiderte Führerausweiskategorien für Feuerwehren per 1. November in
Kraft gesetzt

Am 1. November treten die neuen, massgeschneiderten Führerausweiskategorien
C1 und D1 für Feuerwehren in Kraft. Dies nachdem die Feuerwehren gegen die
höheren Ausbildungsanforderungen, die seit 1. April gelten, protestiert
hatten, sie befürchteten Rekrutierungsengpässe. Als Entgegenkommen hat das
Bundesamt für Strassen ASTRA zusammen mit den Feuerwehren nun eine Lösung
ausgearbeitet, wonach die sicherheitsrelevanten Ausbildungskriterien auf
höheren Niveau belassen werden, der Aufwand für die Theorieprüfung hingegen
verringert wird (teilweiser Verzicht auf die für Feuerwehrzwecke
irrelevanten Bestimmungen der Arbeits- und Ruhezeitverordnung ARV). Die
neuen Regelungen wurden heute durch den Bundesrat verabschiedet.

Nach den berechtigten Protesten der Feuerwehrverbände hat das Bundesamt für
Strassen diese ernst genommen und mit Unterstützung der
Feuerwehrorganisationen, Vertretern der Fahrlehrerverbände und der
Vereinigung der Strassenverkehrsämter eine einvernehmliche und Kosten
sparende Lösung gefunden, die sowohl dem Anliegen der Feuerwehren (Reduktion
des Aufwands) als auch jenem der Verkehrssicherheit (sicheres Führen von
schweren Motorwagen) Rechnung trägt. Dies nachdem die Feuerwehren Probleme
bei der Rekrutierung von Miliz-Feuerwehrleuten geltend gemacht hatten.

Neu müssen Führerinnen und Führer von Feuerwehrmotorwagen nicht mehr die
Lastwagentheorieprüfung bestehen, sondern eine spezielle, auf die neuen
Unterkategorien C1 und D1 zugeschnittene Prüfung ablegen, bei der Kenntnisse
über die Arbeits- und Ruhezeitverordnung weitgehend ausgeklammert werden.
Das inhaltliche und sicherheitsrelevante Niveau der Theorie-Ausbildung
bleibt bestehen. Die praktische Prüfung kann als weitere Erleichterung neu
auch mit den eigenen Feuerwehrfahrzeugen abgelegt werden, sofern sie ein
Betriebsgewicht von mehr als 7500 kg aufweisen. Nach bestandener Prüfung
erhalten sie die Unterkategorie C1 mit Zusatzcode 118. Wer die neue
Unterkategorie D1 erwirbt, darf auch Fahrzeuge der Unterkategorie C1 führen.

Die vom Bundesrat heute beschlossenen Anpassungen treten auf den 1. November
in Kraft.

Bern, 26. September 2003

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

Pressedienst

Auskünfte: Informationsdienst Bundesamt für Strassen, 031 324 14 91