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Neuer Anlauf zur Beilegung der Konflikte rund um den Flughafen Zürich

Medienmitteilung

Neuer Anlauf zur Beilegung der Konflikte rund um den Flughafen Zürich

Konsensfähige Lösungsvorschläge zum künftigen Betrieb des Flughafens Zürich
sollen im Rahmen einer Mediation erarbeitet werden. In den von einem
unabhängigen Mediator geführten Prozess werden alle Betroffenen einbezogen.
Vertreter des Bundes, der Kantone und der Luftverkehrsunternehmen Flughafen
Zürich, Swiss und Skyguide folgten am Mittwoch an einer Aussprache in Bern
einem von UVEK-Vorsteher Moritz Leuenberger unterbreiteten Vorschlag und
beschlossen das weitere Vorgehen.  Bis zum Abschluss des Mediationsverfahren
wird kein definitives Betriebsreglement für den Flughafen Zürich erlassen.

Der Vorschlag einer Mediation stand im Zentrum der Aussprache zwischen dem
Bund, 14 Kantonen (AG, AR, AI, BL, BS, GL, LU, NW, SG, SH, SZ, TG, ZG, ZH)
sowie den Unternehmen Flughafen Zürich AG Unique, Skyguide und Swiss.
Bundesrat Leuenberger wies darauf hin, dass es in der verfahrenen
Lärmdiskussion einen Neuanfang unter unabhängiger Leitung und unter Einbezug
aller Betroffenen braucht. Dieser Neuanfang soll im Rahmen eines
Mediationsverfahrens geschehen. Ziel der Mediation ist die Versachlichung
des Gesprächs und die Erarbeitung eines Konsenses über den Betrieb des
Flughafens  in einem von allen Beteiligten als fair empfundenen Prozess.
Angestrebt wird eine Einigung über den Inhalt des Objektblattes Flughafen
Zürich im Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL). Das Objektblatt steckt den
Rahmen ab für das Betriebsreglement, das wiederum die An- und
Abflugverfahren regelt, sowie für die weitere Entwicklung des Flughafens.

Einigung auf weiteres Vorgehen

Die Teilnehmer der Aussprache begrüssten das vom UVEK vorgeschlagene
Verfahren.  Das weitere Vorgehen sieht folgendermassen aus: Initiiert und
finanziert wird das Verfahren von Bund, Kanton Zürich und Flughafen Zürich.
Diese drei haben gemäss Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL) eine aktive
Rolle bei der Erarbeitung des Objektblattes und des Betriebsreglementes für
den Flughafen Zürich.

-          Die Initianten geben nur den Anstoss für die Mediation; die
Vorbereitung der Mediation erfolgt durch einen unabhängigen, unparteilichen
Mediationsspezialisten (Prozess-Provider). Dieser wird vom Bund nach
Rücksprache mit den wichtigen Betroffenen ernannt und soll noch im Oktober
seine Tätigkeit aufnehmen.

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-          Der Prozess-Provider soll von Beginn an die wichtigsten
Betroffenen, namentlich auch der Bevölkerung,in die Vorbereitung der
Mediation aktiv einbeziehen und mit ihnen die Wahl des Mediators
vorbereiten.

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-          Die Mediation selbst soll  im ersten Quartal 2004 mit einer
Gründungsversammlung, an der alle interessierten Parteien adäquat vertreten
sind, eingeleitet werden. Der Mediator, der nicht mit dem Prozess-Provider
identisch sein muss, wird von der Gründungsversammlung gewählt. Erwartet
wird, dass der Konsensfindungsprozess voraussichtlich bis Ende 2005
abgeschlossen werden kann.

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-          Anschliessend wird der SIL-Prozess zum Objektblatt Flughafen
Zürich unter Einbezug des Ergebnisses der Mediation fortgesetzt und
abgeschlossen. Sollte bereits vorher ein Konsens über Einzelfragen gefunden
werden, so können diese vorzeitig ins Betriebsreglement umgesetzt werden.
Das definitive Betriebsreglement soll aber erst nach Abschluss der Mediation
erlassen werden.

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Zu welchen Ergebnissen die  Mediation führt, ist offen.. Grundsätzlich  wird
ein Konsens in allen strittigen Punkten angestrebt. Es ist aber nicht
auszuschliessen, dass dies nur teilweise oder überhaupt nicht gelingt.

Fortsetzung des SIL-Prozesses mit andern Mitteln

Der Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) ist das Planungs- und
Koordinationsinstrument des Bundes und legt die Ziele sowie Vorgaben für die
Infrastruktur der Zivilluftfahrt behördenverbindlich fest. Er umschreibt die
Infrastrukturanlagen.. Das für jede Anlage ergänzend zu erstellende
Objektblatt enthält nebst den Rahmenbedingungen für den Betrieb Angaben über
den Flugplatzperimeter, Lärmbelastung, Hindernisbegrenzung, Natur- und
Landschaftsschutz und allenfalls Erschliessung. Die Genehmigung des
Objektblattes liegt in der Kompetenz des Bundesrates. Das Objektblatt
wiederum ist die Grundlage für die Genehmigung des Betriebsreglements des
Flughafens durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL). Die betroffenen
Kantone, Gemeinden und Bevölkerung haben bei der Erarbeitung des
Objektblattes ein Anhörungs- und Mitwirkungsrecht.

Das UVEK als zuständige Planungsbehörde führte von Herbst 2001 bis August
2002 für die Erarbeitung des Objektblattes für den Flughafen Zürich einen
Koordinationsprozess durch; als Koordinator wirkte der Berner Ständerat Hans
Lauri. Das Ergebnis dieses Koordinationsprozess wurde hinfällig, weil es im
weiteren Verlauf nicht mehr von allen Beteiligten mitgetragen wurde. Die
darauf folgende  Ablehnung des Staatsvertrages mit Deutschland und der
Erlass der einseitigen deutschen Verordnung machen ein neues
Einigungsverfahren nötig.. Das nun einzuleitende Mediationsverfahren greift
den Koordinationsprozess wieder auf und setzt ihn fort, unter Einbezug
weiterer Kreise und abgestützt auf die bisherigen Ergebnisse. Am
Grundverfahren zur Erarbeitung und Genehmigung des SIL-Objektblattes
Flughafen Zürich ändert sich dadurch nichts.

Bern, 24. September 2003

      UVEK Eidgenössisches Departement für
      Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

      Presse- und Informationsdienst