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PUBLICA verwaltet ab Oktober ihr Pensionskassenvermögen selber


MEDIENMITTEILUNG

PUBLICA verwaltet ab Oktober ihr Pensionskassenvermögen selber

26. Sep 2003 (EFD) Der Bundesrat hat am 10. September die Zuständigkeit für
das Wertschriften-Management per 1. Oktober 2003 von der Eidg.
Finanzverwaltung an die Pensionskasse des Bundes PUBLICA übertragen.

Im Dezember 1998 hat die Bundesversammlung das Finanzhaushaltgesetz mit
einer Ermächtigung zur Anlage der Gelder der Pensionskasse des Bundes am
Markt ergänzt. In der Folge hat die Eidg. Finanzverwaltung (EFV) bei der
Bundestresorerie eine Anlageorganisation aufgebaut und am 1. Juli 1999
aufgrund der vom Bundesrat am 5. Mai 1999 beschlossenen Anlagestrategie mit
der Anlage der Pensionskassengelder am Markt begonnen.

Das Bundesgesetz vom 23. Juni 2000 über die Pensionskasse des Bundes sieht
vor, dass die EFV bis längstens drei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes
für die Verwaltung des Vermögens der Pensionskasse des Bundes zuständig ist.
Nach der Wahl der paritätische Kassenkommission im Frühjahr 2002 wurde ein
unter der Leitung von Herrn Prof. Erwin Heri stehender Anlageausschuss
eingesetzt, der seine Funktionen nach seiner konstituierenden Sitzung im
September 2002 übernahm.

Der Bundesrat hat beschlossen, die Zuständigkeit der Verwaltung des
Vermögens der Pensionskasse des Bundes per 1. Oktober 2003 an PUBLICA zu
übergeben, die am 1. Juni 2003 ihre rechtliche Selbständigkeit erlangt hat.
Ein reibungsloser Übergang der Vermögensverwaltungsaufgabe ist
gewährleistet, weil mit der Verantwortung auch das Team, das heute in der
Bundestresorerie die Wertschriften verwaltet, zu PUBLICA wechselt.

Auskunft: Felix Senn, Eidg. Finanzverwaltung, Tel. 031 323 58 83

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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