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Gesundheit und Soziales: Neue Aufgabenteilung innerhalb des EDI

Gesundheit und Soziales:

Neue Aufgabenteilung innerhalb des EDI
Am ersten Januar des kommenden Jahres wird die Abteilung Kranken- und
Unfallversicherung (KUV) vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) in das
Bundesamt für Gesundheit (BAG) überführt. Der Bundesrat hat am Freitag von
dieser neuen Aufgabenteilung, die von Bundesrat Pascal Couchepin gewünscht
wird, Kenntnis genommen. Mit dieser Zusammenführung der Gesundheitsfragen in
ein Amt sollen Wissen und Kompetenzen in diesem Bereich vereint werden.

Mittelfristig erhofft sich der Vorsteher des eidgenössischen Departements
des Innern von dieser Reorganisation eine bessere Kenntnis und Kontrolle der
Faktoren, die einen Einfluss auf die Gesundheitspolitik haben. Die
Zusammenführung der Sektoren, die für die Gesundheitspolitik und den
Gesundheitsschutz zuständig sind (BAG) und denjenigen, die sich mit der
Finanzierung der Gesundheitsversorgung und den nötigen Massnahmen zur
Gewährleistung eines Zugangs zu dieser Versorgung für alle befassen (BSV),
ermöglicht, dieses Thema ganzheitlicher und flexibler anzugehen. Es können
Synergien geschaffen und Gemeinsamkeiten besser genutzt werden.

Diese Reorganisation, von der etwa hundert Personen betroffen sind, wird
weder einen Personalabbau noch eine Veränderung des Status der Angestellten
zur Folge haben. Dank einem Gebäudeaustausch zwischen den beiden Ämtern kann
diese Überführung zu verminderten Kosten und in kurzer Zeit vollzogen
werden. Die Kosten werden von den beiden betroffenen Ämtern getragen. Die
für die Kranken- und Unfallversicherung zuständigen Personen werden im
Verlauf des ersten Quartals 2004 in das BAG umziehen. Zurzeit verfügt das
BSV über rund 300 Stellen, das BAG seinerseits über rund 320.

Eine Arbeitsgruppe wird die praktischen Modalitäten der Eingliederung des
Kranken- und Unfallversicherungssektors in das BAG und der neuen
Aufgabenteilung ausarbeiten. Diese Reorganisation wird kleinere Anpassungen
der Gesetzgebung, in der die Aufgaben der Ämter festgelegt sind,
erforderlich machen. Bis zu seiner definitiven Überführung ins BAG, das
heisst bis zum 31. Dezember 2003, bleibt der KUV-Bereich dem BSV
unterstellt.

Bei seinem Entscheid hat sich der Vorsteher des eidgenössischen Departements
des Innern insbesondere auf die Arbeiten einer Arbeitsgruppe aus
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der beiden Ämtern gestützt, die sich mit
dieser Frage auseinandergesetzt hat. Diese Gruppe ist zum Schluss gelangt,
dass eine Zusammenführung der Stellen des EDI, die sich mit
Gesundheitsfragen befassen, im Hinblick auf die Entwicklung einer
ganzheitlichen und kohärenten Gesundheitspolitik gerechtfertigt ist.

EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN

Presse- und Informationsdienst

Auskunft:

Jean-Marc Crevoisier, Chef Presse- und Informationsdienst, Tel. 031 322 80
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