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Neue Gebührenvorschriften bei der EBK


MEDIENMITTEILUNG

Neue Gebührenvorschriften bei der EBK

26. Sep 2003 (EFD) Der Bundesrat hat heute eine Teilrevision der
Gebührenverordnung der Eidg. Bankenkommission EBK verabschiedet. Diese tritt
auf den 1. November in Kraft. Die neuen Gebührenvorschriften betreffen
insbesondere die Unterstellungs- und Amtshilfeverfahren sowie die
Vor-Ort-Kontrolle. Zudem werden die Gebühren-Obergrenzen angehoben. Die
Regelung der Aufsichtsabgaben bleibt unverändert.

Die Verordnung vom 2. Dezember 1996 über die Erhebung von Abgaben und
Gebühren durch die EBK bedurfte einiger Anpassungen. Sie wurde mit
Rechtsgrundlagen ergänzt, welche die Erhebung von Gebühren für wesentliche
Geschäfte der EBK wie die Unterstellungs- und Amtshilfeverfahren sowie die
Vor-Ort-Kontrollen regeln. Im Weiteren wurde die Obergrenze der Gebühren den
veränderten Verhältnissen entsprechend angehoben. Keine Änderungen haben die
Bestimmungen zu den Aufsichtsabgaben (Grund- und Zusatzabgaben) erfahren.

Nach wie vor werden die Kosten der EBK vollumfänglich über die
Aufsichtsabgaben und Gebühren gedeckt. Der Ertrag aus den Gebühren wird sich
schätzungsweise um 25 % bis 30 % erhöhen, was eine anteilsmässige Reduktion
der Erträge aus den Aufsichtsabgaben zur Folge haben wird.

Die Verordnungsänderungen treten am 1. November 2003 in Kraft.

Auskunft: Tanja Kocher, Eidgenössische Bankenkommission, Tel.: 031 323 08 57

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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