Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Steuerpaket 2001: Wegen Referendum Verschiebung der Inkraftsetzung beantragt


MEDIENMITTEILUNG

Steuerpaket 2001: Wegen Referendum Verschiebung der Inkraftsetzung beantragt

26. Sep 2003 (EFD) Die von den eidgenössischen Räten beschlossenen
Änderungen im Bereich der Ehe- und Familienbesteuerung und der
Stempelabgaben sollen nicht am 1. Januar 2004, sondern erst am 1. Januar
2005 in Kraft gesetzt werden. Diese Verschiebung hängt mit dem zustande
gekommenen Referendum gegen das Steuerpaket 2001 zusammen. Bei einer Annahme
der Vorlage an der Urne im Mai 2004 ergäben sich wegen eines rückwirkenden
Inkrafttretens erhebliche praktische Probleme für Wirtschaft, Steuerzahler
und Steuerbehörden. Das heute vom Bundesrat verabschiedete Änderungsgesetz
untersteht dem fakultativen Referendum und muss spätestens in der
bevorstehenden Wintersession durch beide Kammern behandelt werden.

Da gegen das von den eidgenössischen Räten am 20. Juni 2003 beschlossene
Steuerpaket 2001 das Referendum zustande gekommen ist, ergäben sich bei
Annahme der Vorlage an der Urne im Mai 2004 praktische Umsetzungsprobleme.
Denn die am 1. Januar 2004 wirksamen Änderungen im Bereich der Ehe- und
Familienbesteuerung und der Stempelabgaben müssten in einem solchen Fall
rückwirkend in Kraft treten. Ein solches Szenario würde erhebliche
praktische Probleme für Steuerzahler und Steuerbehörden schaffen.

Erstens ergäben sich Komplikationen bei den rund 250'000 ausländischen
Arbeitnehmern, die in der Schweiz erwerbstätig sind und an der Quelle
besteuert werden. Der von der Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) zu revidierende
Quellensteuertarif könnte bis zur Volksabstimmung nicht angewendet werden.
Ein rückwirkendes Inkrafttreten hätte somit zur Folge, dass Arbeitgeber und
Steuerverwaltungen die Quellensteuerabzüge neu berechnen und nachträglich
korrigieren müssten. Diese Korrekturen wären vor allem für die Arbeitgeber
mit einem grossen Aufwand verbunden.

Weiter käme es auch im Bereich der Stempelabgaben zu Umsetzungsproblemen.
Würde eine inländische Aktiengesellschaft Anfang 2004 ihr Aktienkapital von
250'000 auf eine Million Franken erhöhen, müsste sie die Emissionsabgabe
darauf entrichten, da die Erhöhung der Freigrenze zu diesem Zeitpunkt noch
nicht gälte. Bei Annahme der Volksabstimmung im Mai 2004 hingegen könnte die
betreffende Aktiengesellschaft rückwirkend geltend machen, eine nicht
geschuldete Abgabe bezahlt zu haben, die ihr von der ESTV zurückzuerstatten
sei.

Daher schlägt der Bundesrat vor, die Inkraftsetzung der Änderungen im
Bereich der Ehe- und Familienbesteuerung sowie der Stempelabgaben um ein
Jahr auf den 1. Januar 2005 zu verschieben. Da ein rückwirkendes
Inkrafttreten nur durch Beschluss der eidgenössischen Räte vermieden werden
kann, hat der Bundesrat zu Handen der beiden Kammern eine entsprechende
Vorlage verabschiedet. Diese untersteht dem fakultativem Referendum und muss
spätestens in der bevorstehenden Wintersession durch beide Räte behandelt
werden.

Auskunft: Lukas Schneider, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 324 91 29

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch