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Zweiter Nachtrag zum Voranschlag 2003


MEDIENMITTEILUNG

Zweiter Nachtrag zum Voranschlag 2003

26. Sep 2003 (EFD) Der Bundesrat beantragt dem Parlament mit dem zweiten
Nachtrag zum Voranschlag 2003 Nachtragskredite im Umfang von insgesamt fast
500 Millionen Franken. Zusammen mit dem ersten Nachtrag führt dies gegenüber
dem Budget zu Mehrausgaben von 684 Millionen oder 1,3 Prozent.

Ein grosser Teil des beantragten Nachtrags entfällt auf die
Sozialversicherungen. Für die Bundesbeiträge zur Verbilligung der
Krankenkassenprämien zu Gunsten von einkommensschwachen Personen werden
zusätzliche 100 Millionen Franken benötigt. Da die Prämienverbilligungen
vermehrt beansprucht werden, stiegen die Ausgaben der Kantone in diesem
Bereich über Erwarten stark an. Dies gilt namentlich für die Kantone Luzern,
Schwyz, Zug, Solothurn, Basel-Landschaft, Schaffhausen,
Appenzell-Ausserrhoden und Graubünden. Dadurch wächst auch der Bedarf an
Bundesbeiträgen. Das Gleiche gilt für die Beiträge des Bundes an die
Invalidenversicherung (52 Mio) und an die AHV- und IV-Ergänzungsleistungen
(46 Mio). In diesen Bereichen sind zusätzliche Mittel erforderlich,
namentlich weil die Zunahme der Zahl der IV-Renten bei der Erstellung des
Voranschlags unterschätzt worden war.

Im Bereich der Kommissionen, Abgaben und Spesen der Bundestresorerie
resultieren aus den am ursprünglichen Finanzierungsprogramm vorgenommenen
Anpassungen Mehrausgaben von 85 Millionen. Auch das Anleiheprogramm wurde
geändert und von ursprünglich 12,5 auf 14 Milliarden erhöht. Zudem wurden
die bisher geleisteten Anleihen für eine längere Dauer (16,6 statt 14 Jahre)
untergebracht als im Voranschlag vorgesehen.

Weitere Nachtragskredite werden namentlich für die Bereiche Informatik und
Telekokmmunikation in der Bundesverwaltung (38 Mio), Zivilluftfahrt (24 Mio
zur Bezahlung bisher bestrittener Mehrwertsteuerschulden), kombinierter
Verkehr (23 Mio), Unterhalt der Wälder (19 Mio) beantragt sowie für die
freiwillige Beteiligung der Schweiz an der Pool-Lösung, mit der die
Entschädigungen von Skyguide und den Versicherern nach der
Flugzeugkatastrophe über dem Bodensee ergänzt werden sollen.

Schliesslich unterbreitet der Bundesrat dem Parlament eine Erhöhung der
Zahlungskredite für die neuen Alpentransversalen (NEAT) zu Lasten des Fonds
für Eisenbahngrossprojekte; die Erhöhung um 36 Millionen ist wegen der
unvorhergesehenen Entwicklung der Lage unumgänglich geworden.

Auskunft: Peter Saurer, Eidg. Finanzverwaltung, Tel. 031 322 60 09 Andreas
Pfammatter, Eidg. Finanzverwaltung, Tel. 031 322 60 54

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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