Änderung des TIR-Zollübereinkommens
MEDIENMITTEILUNG
Änderung des TIR-Zollübereinkommens
26. Sep 2003 (EFD) Der Bundesrat hat heute einer Änderung des
TIR-Zollübereinkommens (internationaler Strassentransport) zugestimmt. Das
Übereinkommen regelt den Warentransport mit Hilfe eines international
genormten Zolldokumentes.
Das TIR-Übereinkommen wird laufend den neusten Zollvorschriften und
technischen Normen für Fahrzeuge, mit denen internationale Transporte auf
der Strasse durchgeführt werden, angepasst. Die heute angenommene Änderung
erleichtert die Anwendung des nationalen Rechts bei gewissen Verstössen der
Warenführer. Ausserdem sind vom Zoll angebrachte Versiegelungen künftig auf
der Zulassungsbescheinigung aufzuführen.
Auskunft: Georges-Henri Bauer, Eidgenössische Zollverwaltung, Tel. 031 322
67 17 Jean-Jacques Amstutz, Eidgenössische Zollverwaltung, Tel. 031 322 65
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Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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