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Untersuchung im Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL)


MEDIENMITTEILUNG

Untersuchung im Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL)

24. Sep 2003 (EFD) Auf Ersuchen von Gustave Marchand, Direktor des
Bundesamtes für Bauten und Logistik BBL, hat das Eidg. Finanzdepartement EFD
heute Mittwoch eine Untersuchung im BBL angeordnet. Ein externer Anwalt wird
dem Vorwurf des systematischen Mobbings nachgehen. Weitere Vorwürfe an die
Amtsleitung, sie habe bei verschiedenen Projekten Misswirtschaft betrieben,
werden auf Anordnung der Finanzdelegation der Eidg. Räte durch die Eidg.
Finanzkontrolle EFK untersucht.

Im August haben zwei Mitarbeitende des BBL Aufsichtsbeschwerde gegen die
Amtsleitung des BBL eingereicht. Der darin erhobene Vorwurf des
systematischen Mobbings fand im September Eingang in einen Teil der
Sonntagspresse, in welcher er mit Vorwürfen der Misswirtschaft angereichert
wurde. Seit Einreichung der Aufsichtsbeschwerden gelangten zwei weitere
Personen mit weiteren Vorwürfen schriftlich an das EFD. Das EFD wurde dabei
ersucht, geeignete Massnahmen zu ergreifen, um die von den Betroffenen als
unerträglich empfundene Arbeitssituation zu beendigen. Zudem hatte
Nationalrat Peter Vollmer (SP/BE) in einer Interpellation vom 5. Juni 2002
Auskunft über die angeblich "inakzeptable Personalpolitik gegenüber den
Gebäudebetriebsmitarbeitern" verlangt. Unbefriedigt von der bundesrätlichen
Antwort vom 7. März 2003, doppelte Vollmer am 20. Juni 2003 nach und sprach
von "einer prekären Personal- und Amtssituation im BBL".

Das EFD und das BBL haben ein eminentes Interesse daran, die Situation zu
klären und den geordneten Verwaltungsablauf im BBL sicherzustellen. Dies
kann nur durch eine umfassende und objektive Prüfung der im Raum stehenden
Vorwürfe herbeigeführt werden. Die Amtsleitung des BBL hat selbst beim EFD
um die Einleitung der heute angeordneten Untersuchung ersucht.

Der Vorwurf der Misswirtschaft (Anmietung nicht benötigter Räumlichkeiten)
soll -- im Auftrag der Finanzdelegation -- von der EFK untersucht werden,
was der Direktor des BBL ausdrücklich begrüsst. Dieser zweite Vorwurf ist
nicht direkt Gegenstand der heute angeordneten Untersuchung.

Eine Untersuchung im Rahmen eines aufsichtsrechtlichen Verfahrens dient
dazu, einen Sachverhalt festzustellen und richtet sich deshalb nicht gegen
bestimmte Personen. Die Schwere und Natur der erhobenen Vorwürfe stellen
jedoch eine starke Belastung für das Vertrauensverhältnis zwischen der
Amtsleitung und den betroffenen Personen dar. Diese selbst machten gegenüber
dem EFD geltend, ihre Arbeitssituation sei für sie unerträglich geworden.
Auf Grund der schwierigen Situation würde bei weiterem Zusehen der geordnete
Verwaltungsablauf im BBL teilweise empfindlich gestört.

Angesichts dieser Umstände hat das EFD nach Anhörung von drei Betroffenen
verfügt, diese nach Möglichkeit bis zum Abschluss der Untersuchungen
ausserhalb des BBL einzusetzen. Bis eine geeignete Einsatzmöglichkeit
gefunden ist, werden sie freigestellt.

Auskunft: Jules Busslinger, Eidg. Finanzdepartement, Tel.: 031 324 00 38

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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