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Zoll deckt Fleischschmuggel auf


MEDIENMITTEILUNG

Zoll deckt Fleischschmuggel auf

23. Sep 2003 (EZV) Im Rahmen einer umfangreichen Untersuchung hat die
Schweizer Zollfahndung einen Schmuggel von rund zehn Tonnen Frischfleisch
aufgedeckt. Der Inlandwert der Ware beläuft sich auf etwa 400 000 Franken.
Zu den Abnehmern zählten vor allem Restaurants. Ingesamt sind Abgaben in der
Höhe von 230 000 Franken hinterzogen worden.

Ein Schweizer aus der Region Basel schmuggelte während über zwei Jahren
insgesamt fast zehn Tonnen Rind-, Kalb- und Schweinefleisch. Der Inlandwert
der illegal eingeführten Ware beträgt rund 400 000 Franken. Der in flagranti
ertappte Schmuggler führte das Fleisch jeweils mit einem Personenwagen über
einen unbesetzten Grenzübergang in der Nähe von Basel in die Schweiz ein.
Dabei half ihm ein Komplize, der vorgängig die Situation beim Grenzübergang
auskundschaftete. Das Fahrzeug war mit einer pneumatischen Niveauregulierung
präpariert, so dass pro Fahrt mehr als 300 Kilogramm Fleisch transportiert
werden konnten. Abnehmer waren ein Metzger im Grossraum Zürich sowie
insgesamt zwölf Restaurants in der Stadt Zürich und eines bei Basel. Die
hinterzogenen Abgaben belaufen sich auf rund 230 000 Franken.

Gefahr für Konsumenten

Die Umgehung der grenztierärztlichen Kontrollen stellte für die
Endkonsumenten eine erhebliche Gesundheitsgefahr dar, zumal die Lieferungen
in einem ungekühlten Personenwagen erfolgt waren. Das sichergestellte
Fleisch wurde vernichtet.

Bei seinen Ermittlungen gelang es dem Zoll ausserdem, einen
Metzgereiangestellten zu überführen, der bei zwei Arbeitgebern Fleisch im
Wert von 60 000 Franken entwendet und an eine Metzgerei verkauft hatte.

Die Schweizer Zollfahndung

Die Eidg. Zollverwaltung verfügt über einen eigenständigen Fahndungsdienst
(Untersuchung), der auf die vier Zollkreise Basel, Schaffhausen, Genf und
Lugano aufgeteilt ist. Der Dienst hat den Auftrag, gravierende
Zollwiderhandlungen und Schmuggelfälle abzuklären.

Im laufenden Jahr haben die Zollfahnder 733 Fälle bearbeitet:
Falschdeklaration zollpflichtiger Waren; Nichtdeklaration von Fleisch und
anderen Nahrungsmitteln sowie von Alkohol, Uhren, Schmuck und Textilien;
widerrechtliche Verwendung von Mineralölen; unrechtmässiger Erwerb von
Ursprungszeugnissen. Bis Ende August sind Strafverfahren gegen 920 Personen
eingeleitet worden. Hinterzogene Abgaben und Bussen wurden in der Höhe von
16,3 Millionen Franken eingefordert.

Auskunft:
Karl Fässler, Dienstchef Sektion Untersuchung Zürich Tel. 01/298'10'44
Peter Weibel, Dienstchef, Sektion Untersuchung Basel, Tel. 061/287'12'12

Eidgenössische Zollverwaltung EZV
Oberzolldirektion
Monbijoustrasse 40
CH-3003 Bern
http://www.zoll.admin.ch