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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Bern, 22.9.2003. Das EJPD hat am Montag eine ergänzende Vernehmlassung zur Erfassung von Feuerwaffen in der Schweiz lanciert. Damit sollen präzisere Aufschlüsse über die Realisierung einer allgemeinen Waffenregistrierung erhalten werden.

 

Die Forderung nach einer Erfassung und Registrierung von Feuerwaffen wurde im Rahmen der im Dezember 2002 abgeschlossenen Vernehmlassung zur Waffengesetzrevision von mehreren Vernehmlassern gestellt; andere verlangten, auf jegliche Regelung des Waffenbesitzes zu verzichten.

 

Um zu dieser Thematik klarere Aussagen zu erhalten, hat Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold beschlossen, eine ergänzende Vernehmlassung zu lancieren. Darin wird ein konkreter Vorschlag zur Diskussion gestellt, der aufzeigt, welche Ziele und Zwecke damit verfolgt werden und wie die Registrierung von Feuerwaffen organisiert und durchgeführt werden könnte.

 

Mit dem Erfassen des Waffenbesitzes könnte jede Waffe von den Polizei- und Zollbehörden dem aktuellen bzw. legalen Besitzer zugeordnet werden, was bei Verlust der Waffe oder deren Verwicklung in einen Delikt erforderlich ist. Zudem können sich künftige Käufer vergewissern, dass sie die Waffe vom rechtmässigen Eigentümer erwerben.

 

Weitere Auskünfte:

Infodienst EJPD, Tel. 031 / 322 18 18