Die Forderung nach einer Erfassung und
Registrierung von Feuerwaffen wurde im Rahmen der im Dezember 2002
abgeschlossenen Vernehmlassung zur Waffengesetzrevision von mehreren
Vernehmlassern gestellt; andere verlangten, auf jegliche Regelung des
Waffenbesitzes zu verzichten.
Um zu dieser Thematik klarere Aussagen
zu erhalten, hat Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold beschlossen, eine ergänzende
Vernehmlassung zu lancieren. Darin wird ein konkreter Vorschlag zur Diskussion
gestellt, der aufzeigt, welche Ziele und Zwecke damit verfolgt werden und wie
die Registrierung von Feuerwaffen organisiert und durchgeführt werden
könnte.
Mit dem Erfassen des Waffenbesitzes
könnte jede Waffe von den Polizei- und Zollbehörden dem aktuellen bzw. legalen
Besitzer zugeordnet werden, was bei Verlust der Waffe oder deren Verwicklung in
einen Delikt erforderlich ist. Zudem können sich künftige Käufer vergewissern,
dass sie die Waffe vom rechtmässigen Eigentümer
erwerben.
Weitere
Auskünfte:
Infodienst EJPD, Tel. 031 / 322 18
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