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Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Zusatzvertrag für Auslieferungen

 

Bern, 19.09.2003. Der Bundesrat hat heute die Botschaft für den bilateralen Zusatzvertrag mit Frankreich zum europäischen Auslieferungsübereinkommen verabschiedet. Dieser ermöglicht die vereinfachte und somit raschere Auslieferung von Personen zwischen den beiden Staaten.

 

Der Zusatzvertrag zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen entspricht einem praktischen Bedürfnis: Die Strafrechtszusammenarbeit zwischen Frankreich und der Schweiz im Bereich der Auslieferung von Personen zum Zwecke der Strafverfolgung und der Strafvollstreckung soll damit verbessert und beschleunigt werden.

 

Wenn sich eine gesuchte Person der Auslieferung nicht widersetzt, soll sie künftig ohne formelles Auslieferungsverfahren in einem vereinfachten Verfahren dem ersuchenden Staat übergeben werden können. Das vereinfachte Verfahren wird direkt zwischen den zuständigen Behörden abgewickelt. Dank der raschen Übergabe der gesuchten Person lässt sich eine Verzögerung des Strafverfahrens im ersuchenden Staat vermeiden.

 

Die Schweiz wendet das vereinfachte Auslieferungsverfahren derzeit bereits an, und Frankreich wird dies nach dem Inkrafttreten des Vertrags ebenfalls tun können. Der Vertrag wurde am 10. Februar 2003 in Bern von Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold und dem französischen Justizminister Dominique Perben unterzeichnet.

 

Weitere Auskünfte:

Mario-Michel Affentranger, Bundesamt für Justiz, 031 322 43 42