Bundesrat
verabschiedet Botschaft zum Zusatzvertrag für Auslieferungen
Bern,
19.09.2003. Der Bundesrat hat heute die Botschaft für den bilateralen
Zusatzvertrag mit Frankreich zum europäischen Auslieferungsübereinkommen
verabschiedet. Dieser ermöglicht die vereinfachte und somit raschere
Auslieferung von Personen zwischen den beiden
Staaten.
Der
Zusatzvertrag zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen entspricht einem praktischen
Bedürfnis: Die Strafrechtszusammenarbeit zwischen Frankreich und der
Schweiz im Bereich der Auslieferung von Personen zum Zwecke der Strafverfolgung
und der Strafvollstreckung soll damit verbessert und beschleunigt werden.
Wenn
sich eine gesuchte Person der Auslieferung nicht widersetzt, soll sie künftig
ohne formelles Auslieferungsverfahren in einem vereinfachten Verfahren dem
ersuchenden Staat übergeben werden können. Das vereinfachte Verfahren wird
direkt zwischen den zuständigen Behörden abgewickelt. Dank der raschen Übergabe
der gesuchten Person lässt sich eine Verzögerung des Strafverfahrens im
ersuchenden Staat vermeiden.
Die
Schweiz wendet das vereinfachte Auslieferungsverfahren derzeit bereits an, und
Frankreich wird dies nach dem Inkrafttreten des Vertrags ebenfalls tun können.
Der Vertrag wurde am 10. Februar 2003 in Bern von Bundesrätin Ruth
Metzler-Arnold und dem französischen Justizminister Dominique Perben
unterzeichnet.
Weitere
Auskünfte:
Mario-Michel Affentranger,
Bundesamt für Justiz, 031 322 43
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