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Schweizerisch-französisches Rahmenabkommen über die militärische Zusammenarbeit

3003 Bern, 19. September 2003

Medieninformation

Schweizerisch-französisches Rahmenabkommen über die militärische
Zusammenarbeit

Der Bundesrat hat am Freitag einem Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und
Frankreich zugestimmt, das die militärische Zusammenarbeit im Bereich der
Ausbildung regelt. Die beiden Streitkräfte haben bereits in den vergangenen
Jahren zu Lande und in der Luft erfolgreich zusammengearbeitet, zuletzt
während des G-8-Gipfels von Evian im Sommer dieses Jahres.

Bei den schweizerisch-französischen Übungen Léman 1997, Léman 1999 und
Versailles 2001 standen Natur- und technische Katastrophen im Mittelpunkt.
Im Jahr 2000 wurden im Rahmen der Übung Wiva Schiess- und Bewegungsübungen
von Panzereinheiten beider Länder durchgeführt. Gestützt auf verschiedene
Einzelabkommen haben auch die beiden Luftwaffen seit 1997 intensiv
zusammengearbeitet.

Bei der Sicherung des G-8-Gipfels von Evian im Mai/Juni 2003 trugen diese
Übungen zu Lande und zur Luft erfolgreich Früchte. Der französische
Staatspräsident Jacques Chirac hatte dem Bundesrat ausdrücklich für die gute
Zusammenarbeit und die erbrachten Sicherheitsleistungen gedankt.
Damit die beiden Regierungen künftig nicht mehr für jede einzelne Übung ein
Abkommen schliessen müssen, einigten sich beide Staaten auf ein
Rahmenabkommen, dem der Bundesrat nun zugestimmt hat. Ziel dieses Abkommens
ist es, die freundschaftlichen Bande zwischen den beiden Streitkräften durch
gemeinsame Übungen zu stärken und die Ausbildungsressourcen optimal
einzusetzen. In den Bereichen Friedensförderung und gegenseitige Hilfe im
Falle von Natur- und technischen Katastrophen soll die Zusammenarbeit
intensiviert, der Informationsfluss durch gegenseitige Besuche und
Truppenübungen im jeweils anderen Land vertieft werden.

EIDG. DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG,
BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
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