Die Tätigkeit der Schlichtungsbehörden in Mietangelegenheiten im ersten
Die Tätigkeit der Schlichtungsbehörden in Mietangelegenheiten im ersten
Halbjahr 2003
Im ersten Halbjahr 2003 gingen etwas mehr neue Anfechtungen bei den
Schlichtungsbehörden für Mietangelegenheiten ein als im zweiten
Halbjahr 2002, nämlich 20‘042 gegenüber 15‘765. Damit waren in der
Berichtsperiode insgesamt 28‘475 Anfechtungen hängig, wovon 18‘385
Fälle erledigt werden konnten.
Bei den erledigten Fällen kam in 7‘844 Fällen (Vorsemester 6‘279), bzw.
42.67 %, eine Einigung zwischen den Parteien zustande. Es betraf dies
im Einzelnen
Mietzinserhöhungen 1‘009
(913)Mietzinssenkungen 1‘338
(367)
Anfangsmietzins 117 (117)
Kündigungsschutz 2‘182 (1‘880)
Mietzinshinterlegung 461 (436)
Nebenkosten 536 (406)
andere Gründe 2‘201 (2‘160)
In 3‘369 (3‘081) Fällen, bzw. 18.32 %, konnte keine Einigung erzielt
werden.
Es betraf dies im Einzelnen
Mietzinssenkungen 583
(205)Mietzinserhöhungen 416 (523)
Anfangsmietzinse 73 (55)
Nebenkosten 252 (101)
andere Gründe 2‘045 (2‘197)
In 1‘122 (1‘043) Fällen, bzw. 6.10 %, haben die Schlichtungsbehörden
einen Entscheid getroffen. Es betraf dies im Einzelnen
den Kündigungsschutz 815 (774)und die
Mietzinshinterlegung 307 (269)
6‘050 (4‘718) Anfechtungen, bzw. 32.91 %, wurden anderweitig erledigt.
Insbesondere
durch Rückzug oder
Nichteintreten 5‘013 (3‘760)durch
Schiedsgericht 92 (91)
10‘090 (8‘339) Fälle blieben am Ende der Berichtsperiode pendent.
Bundesamt für Wohnungswesen,
Cipriano Alvarez,
Leiter Bereich Recht,
Tel 032 / 654 91 30