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Gegen eine stärkere Besteuerung von hohen Einkommen und Vermögen


MEDIENMITTEILUNG

Gegen eine stärkere Besteuerung von hohen Einkommen und Vermögen

11. Sep 2003 (EFD) Der Bundesrat widersetzt sich Ideen, die auf eine
Aufhebung des Bankgeheimnisses oder auf die Einführung einer nationalen
Reichtumssteuer abzielen. Ebenso wenig befürwortet er eine Neulancierung
bereits früher geprüfter und abgelehnter Massnahmen wie die Besteuerung von
Treuhandvermögen oder die Wiedereinführung einer Vermögenssteuer durch den
Bund. Dies schreibt er in seiner Stellungnahme zu einer Motion von
Nationalrat Jean Spielmann (PdA/GE) ab, die er zur Ablehnung empfiehlt.

Spielmann hatte in einer Motion vom 19. Juni 2003 vor allem Massnahmen zur
stärkeren Besteuerung des Einkommens und Vermögens natürlicher Personen
sowie des Kapitals juristischer Personen gefordert.

Der Bundesrat kann sich in seiner Stellungnahme mit keiner der vom Motionär
angeführten Steuerreform-Vorschläge anfreunden. So fehle beispielsweise ein
ausreichender Handlungsbedarf zur Einführung einer eidgenössischen
Reichtumssteuer, da der geltende Tarif der direkten Bundessteuer bereits
heute durch eine starke Progression geprägt sei. Auch eine Aufhebung des
Schweizer Bankgeheimnisses stehe nicht zur Diskussion, da der Schutz der
Privatsphäre aufrechterhalten bleiben müsse. Dies bedeute jedoch
keinesfalls, dass die Landesregierung Missbräuche dieses Schutzes billige.
Die schweizerische Rechtsordnung enthalte zahlreiche Bestimmungen, die den
Missbrauch des Bankgeheimnisses verhinderten und bei kriminellen
Machenschaften wie Bestechung, Geldwäscherei oder Steuerbetrug den Schweizer
Behörden den Zugang zu Bankinformationen eröffneten. Solche Auskünfte
könnten im Rahmen von Rechtshilfegesuchen schon heute auch ausländischen
Behörden erteilt werden.

Steuerfreiheit privater Kapitalgewinne

Die Wiederaufnahme von Diskussionen zu früher gefällten Entscheiden scheint
dem Bundesrat ebenfalls nicht fruchtbar zu sein. Zwar pflichtet er dem
Motionär bei, dass die von ihm geforderte Besteuerung von Kapitalgewinnen
auf beweglichem Privatvermögen berechtigt sei, sofern lediglich die rein
steuersystematische Seite betrachtet werde. Eine neue Steuer müsse jedoch
immer auch in das gesamte Umfeld eines Steuersystems passen. Diesbezüglich
seien bei den schweizerischen Verhältnissen grosse Vorbehalte anzubringen,
da jene Länder, die private Kapitalgewinne besteuern, in der Regel keine
Vermögenssteuer und/oder keine wirtschaftliche Doppelbesteuerung auf
Unternehmensgewinnen und ausgeschütteten Dividenden kennten.

Auch die Wiedereinführung einer Besteuerung des Vermögens natürlicher
Personen durch den Bund, so der Bundesrat weiter, sei der falsche Weg.
Hierzu bräuchte es eine entsprechende Grundlage in der Bundesverfassung, der
Volk und Stände zustimmen müssten. Die Erfolgschancen eines solchen
Vorhabens wären jedoch als sehr gering einzuschätzen. Ins gleiche Kapitel
falle auch die Idee einer Besteuerung von Treuhandvermögen, welche während
den parlamentarischen Beratungen in den achtziger Jahren des vergangenen
Jahrhunderts vor allem wegen der drohenden Abwanderungsgefahr der
Treuhandgeschäfte ins Ausland verworfen worden sei.

Aus den genannten Gründen beantragt der Bundesrat, die Motion abzulehnen.

Auskunft: Christine Gante, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 323 25 74
(Vormittag) Lukas Schneider, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 324 91 29
(Nachmittag)

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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