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Vom Bund besoldete Ämter: Offenlegung der Bezüge von Parlamentariern


MEDIENMITTEILUNG

Vom Bund besoldete Ämter: Offenlegung der Bezüge von Parlamentariern

11. Sep 2003 (EFD) Nicht der Bundesrat, sondern das Parlament ist zuständig
für eine Kontrolle der öffentlichen Ämter, die von Parlamentariern ausgeübt
werden. Dies schreibt der Bundesrat in seiner gestern Mittwoch erteilten
Antwort auf ein Postulat von Nationalrat Christoph Mörgeli (SVP/ZH), der von
der Landesregierung eine Liste mit Parlamentarieren in öffentlichen Ämtern
und Auskunft über deren Besoldung verlangt hatte. Mörgeli und die
Mitunterzeichner des Postulats müssen sich deshalb mit ihrer Forderung an
die Parlamentsdienste wenden.

Mörgeli hatte in seinem Postulat vom 20. Juni 2003 vom Bundesrat verlangt,
alle Namen und Gesamtbezüge derjenigen Parlamentarier offenzulegen, die
neben ihrer parlamentarischen Tätigkeit noch ein Amt ausüben, das vom Bund
besoldet ist, das als bundesnah bezeichnet werden muss oder das ein Gremium
betrifft, das vom Bund subventioniert wird.

Der Bundesrat sieht sich nicht in der Lage, die verlangte Liste zur
Verfügung zu stellen, da das Postulat einen sehr grossen Kreis von
öffentlichen Ämtern anvisiert. Er verweist aber auf Artikel 11 des neuen
Parlamentsgesetzes, das am 1. Dezember 2003 in Kraft treten wird, und das
die Parlamentsdienste verpflichtet, ein öffentliches Register mit Angaben zu
den Ämtern und beruflichen Tätigkeiten der Ratsmitglieder zu erstellen. Eine
Liste mit den geforderten Angaben müssen die Unterzeichnenden des Postulats
deshalb von den Parlamentsdiensten verlangen.

Die Forderung des Postulats geht ausserdem weiter als das Bundesgesetz "über
die Entlöhnung und weitere Vertragsbedingungen des obersten Kaders und der
Mitglieder leitender Organe von Unternehmen und Anstalten des Bundes",
welches am 20. Juni 2003 von den eidgenössigen Räten verabschiedet worden
ist und dessen Referendumfrist noch bis zum 9. Oktober 2003 läuft. Da dieses
Gesetz die Ämter aller vom Bund subventionierten Gremien nicht abdeckt und
da gleichzeitig die Parlamentsdienste zur Angabe der Ämter und beruflichen
Tätigkeiten der Ratsmitglieder befugt sind, beantragt der Bundesrat, das
Postulat Mörgeli abzulehnen.

Auskunft: Corinne Raschlé, Eidg. Personalamt, Tel. 031 32262 30

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