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Keine Abgabe auf nicht erneuerbaren Energien zugunsten der Krankenversicherung


MEDIENMITTEILUNG

Keine Abgabe auf nicht erneuerbaren Energien zugunsten der
Krankenversicherung

11. Sep 2003 (EFD) Der Bund ist sich der zunehmenden Belastung der
Bevölkerung durch die steigenden Krankenkassenprämien bewusst. Mit der 2.
KVG Teilrevision soll deshalb eine gezielte Entlastung von Familien mit
Kindern erfolgen. In seiner gestern verabschiedeten Stellungnahme zu einer
Motion von Nationalrat Heiner Studer (EVP/AG) lehnt der Bundesrat die
Einführung einer Abgabe auf nicht erneuerbaren Energien zur allgemeinen
Verbilligung der Krankenkassenprämien jedoch ab.

Mit seiner Motion vom 20. Juni 2003 wollte Nationalrat Heiner Studer die
Krankenkassenprämien erträglicher gestalten und gleichzeitig einen positiven
Effekt auf die Umwelt erzielen. Er beauftragte den Bundesrat, zur Senkung
der Krankenkassenprämien eine Abgabe auf nicht erneuerbaren Energien (Erdöl,
Erdgas, Kernenergie, Kohle) einzuführen.

In seiner Stellungnahme erläutert der Bundesrat, dass er sich der
zunehmenden Belastung der Versicherten und insbesondere der Familien durch
die obligatorische Krankenversicherung bewusst ist. Die Prämienverbilligung
stelle beim geltenden individuellen Kopfprämiensystem das zentrale Korrektiv
dar, welches sicherstelle, dass die Prämienlast der Versicherten sozial
abgefedert werde. Der Bundesrat selber habe im Rahmen der 2. KVG
Teilrevision eine Neugestaltung des Prämienverbilligungssystems
vorgeschlagen. Hauptanliegen der Reform sei die gezielte Prämienentlastung
von Familien mit Kindern. Zur Teilfinanzierung der Prämienverbilligung seien
fünf Prozent des Ertrags der Mehrwertsteuer zweckgebunden. Im Rahmen der
Neugestaltung der Finanzordnung habe der Bundesrat beantragt, dass dieser
zweckgebundene Anteil, welcher zur Zeit bis 2003 befristet sei,
weitergeführt werde.

Die in der Motion geforderte Einführung einer Abgabe auf nicht erneuerbaren
Energien zur generellen Verbilligung der Krankenkassenprämien lehnt der
Bundesrat ab. Zum einen seien allgemeine Prämienverbilligungen fragwürdig.
Zum anderen werde die vermehrte Besteuerung der Energie zwar grundsätzliche
unterstützt, jedoch nicht als neue Finanzierungsquelle, sondern mit dem
Ziel, die Lohnnebenkosten zu senken beziehungsweise nicht weiter ansteigen
zu lassen. Der Bundesrat lehnt deshalb die Motion ab.

Auskunft: Peter Saurer, Eidg. Finanzverwaltung, (031) 322 60 09 Margit
Himmel, Eidg. Finanzverwaltung, (031) 324 86 88

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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