Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Keine generelle Pflicht zur Verwendung von Recyclingpapier


MEDIENMITTEILUNG

Keine generelle Pflicht zur Verwendung von Recyclingpapier

11. Sep 2003 (EFD) Der Bundesrat lehnt eine generelle Pflicht zur Verwendung
von Recyclingpapier in der Bundesverwaltung ab. Ein durchgängiger Einsatz
solchen Papiers sei weder ökonomisch noch ökologisch sinnvoll, schreibt er
in seiner gestern erteilten Antwort auf eine Motion von Nationalrätin Maya
Graf (Grüne/BL).

Die Gewinnung von Rohstoff für die Papierproduktion dürfe nicht zur
Urwaldzerstörung beitragen, argumentierte Graf in ihrem Vorstoss. Deshalb
müsse der Bundesrat dafür sorgen, dass die gesamte Bundesverwaltung in der
Regel entweder Recyclingpapier verwende oder ausschliesslich
Frischfaserpapier, das vom "Forest Stewardship Council" FSC zertifiziert
sei.

Die Beschaffungsstelle des Bundes beschaffe fast ausschliesslich Papier, das
die Kriterien einer nachhaltigen Umweltverträglichkeit erfülle, antwortet
der Bundesrat. Die durchgängige Verwendung von Recyclingpapier hätte allein
schon wegen der Beständigkeit bei der Archivierung zeitlich verschoben
enorme Kosten und Umweltbelastungen zur Folge.

Beim FSC-zertifizierten Frischfaserpapier gelte es zunächst zu prüfen, ob
entsprechende Anforderungen in die Zuschlagskriterien des Beschaffungsrechts
aufgenommen werden können. Um für Lösungen mehr Spielraum zu schaffen,
schlägt der Bundesrat vor, die Motion Graf in Form eines Postulates zu
überweisen.

Auskunft: Daniel Lüthi, Bundesamt für Bauten und Logistik BBL, Tel. 031.
325.50.03

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch